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Bildungsurlaub in NRW

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Wer kann das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) NRW zur beruflichen und politischen Weiterbildung in Anspruch nehmen?

Anspruch haben Arbeitnehmer:innen und Angestellte, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und deren Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht.

Zum Freistellungsanspruch der Mitarbeiter je nach Betriebsgröße

  • Für Arbeitnehmer:innen in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten besteht kein Freistellungsanspruch.
  • Für Arbeitnehmer:innen in einem Betrieb oder einer Dienststelle mit bis zu 50 Beschäftigten entfällt der Freistellungsanspruch für das laufende Kalenderjahr, wenn bereits ein Zehntel der Beschäftigten im laufenden Kalenderjahr freigestellt worden ist.

Zur Anrechnung betrieblicher Fortbildung auf den Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz-Anspruch

Wenn eine Arbeitnehmer:in für die Teilnahme an einer betrieblichen Fortbildung freigestellt worden ist, kann der Arbeitgeber bis zu zwei Tage auf den Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)-Freistellungsanspruch von fünf Tagen pro Jahr anrechnen.

Inhalte der Bildungsveranstaltungen

Weiterbildung im Sinne des AWbG dient der beruflichen und politischen Weiterbildung. Welche Veranstaltungen von der Anerkennung ausgenommen sind, regelt im Einzelnen der § 9 AWbG.

Wie viele Tage Bildungsurlaub kann man erhalten?

Unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes umfasst Bildungsurlaub für Arbeitnehmer:innen bis zu fünf
Arbeitstage im Kalenderjahr. Bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses kann der Bildungsurlaub einmalig auf das folgende Kalenderjahr übertragen werden, wenn eine Weiterbildung durch den Arbeitgeber abgelehnt worden ist (§ 3 AWbG).

Zur Abstimmung mit dem Arbeitgeber

Die Arbeitnehmer:in muss sich so frühzeitig wie möglich mit dem Arbeitgeber schriftlich in Ver­bindung setzen, mindestens jedoch sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung. Der Arbeit­geber darf die zeitlich geplante Weiterbildung ablehnen, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange oder Urlaubsanträge anderer Beschäftigter entgegenstehen. Die Arbeit­nehmer:in muss nach Beendigung der Bildungsmaßnahme seinem Arbeitgeber eine Teilnahme­bescheinigung vorlegen. Diese Bescheinigung bekommen alle Teilnehmer*innen kostenlos von der Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH.

Dauer der Veranstaltungen

Eine Bildungsveranstaltung soll in der Regel an mindestens fünf Tagen, in Ausnahmefällen an mindestens drei aufeinander folgenden Tagen stattfinden. Innerhalb zusammenhängender Wochen kann auch für jeweils einen Tag in der Woche Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden, sofern die Veranstaltung eine inhaltliche und organisatorische Kontinuität bietet (§ 5 AWbG).

!!! Steuertipp !!!

Fortbildungskosten, das heißt Aufwendungen, die ein Arbeitnehmer leistet, um seine Kenntnisse und Fähigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten oder zu erweitern, sind als Werbungskosten steuerlich voll absetzbar.

Fragen? Wir helfen gerne weiter

Christina Krämer
Fachbereichsleitung Bildungsangebote
Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH
Abstraße 21
50354 Hürth
Kim Schübel
Verwaltung E-Learning Angebote & Fortbildung
Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH
Abtstraße 21
50354 Hürth

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