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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sind unterteilt in einen Allgemeinen Teil (nachfolgend „Teil A.“) und einen Besonderen Teil (nachfolgend „Teil B.“). Der Besondere Teil ist gegliedert in die Abschnitte: Besondere Bedingungen für die Erbringung von
Reiseleistungen
(nachfolgend „Teil B. I.“),Besondere Bedingungen für die Erbringung von Fortbildungsleistungen (nachfolgend „Teil B. II.“) und Besondere Bedingungen für die Erbringung von E-Learningdienstleistungen (nachfolgend "Teil B. III.“).

Im Falle widersprüchlicher Bestimmungen der Regelungen des Allgemeinen Teils im Vergleich zu den jeweiligen Inhalten der Besonderen Teile, gehen Letztere bei der Bestimmung der geltenden Vertragsbedingungen vor.

A. Allgemeiner Teil

§ 1 Geltungsbereich / Ausschluss anderweitiger Bedingungen

(1) Unsere AGB gelten zum einen für die Teilnahme an allen von uns angebotenen Bildungsmaßnahmen inklusive des E-Learnings und zum anderen für die Erbringung von Reiseleistungen nach Maßgabe des zwischen uns, d. h. der Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH (nachfolgend „LH Bildung“) und unseren Vertragskunden:innen (nachfolgend „Teilnehmer:innen“ oder auch „Vertragspartner:in“) geschlossenen Vertrags.

(2) Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbraucher:innen als auch gegenüber Unternehmen, es sei denn, in dem jeweilig mit dem/der Vertragspartner:in vereinbarten Vertrag wird eine Differenzierung vorgenommen.

(3) Abweichende Bedingungen des/der Vertragspartners:in akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

§ 2 Hinweise zum Datenschutz

(1) Die LH Bildung und der / die Vertragspartner:innen (nachfolgend zusammen auch „die Parteien“) beachten die datenschutzrechtlichen Vorgaben.

(2) Die Parteien werden einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Artikel 28 Abs. 3 DS-GVO) abschließen, sofern dies erforderlich wird.

(3) Weitere Informationen zum Umgang mit den Daten der Vertragspartner:innen sind in der gesonderten Datenschutzerklärung unter https://bildung.lebenshilfe-nrw.de/de/datenschutz/ einsehbar.

§ 3 Medikation

Die Begleitung der Teilnehmer:innen an unseren Angeboten findet in der Regel nicht durch medizinische Fachkräfte statt. Für Teilnehmer:innen, die einer dauerhaften Medikation bedürfen,
muss daher bei Veranstaltungsbeginn eine ärztliche Verordnung mit genauer Dosierungsanleitung vorliegen, die nicht älter als 4 Wochen ist.

§ 4 Zusatzkosten

(1) Auf Grundlage des nach Anmeldung je nach Erfordernis an den / die Teilnehmer:in übersandten, von diesem / dieser auszufüllenden und an die LH Bildung zurückzusenden Assistenzbogens
werden die Notwendigkeit und der Umfang sowie die Art und Weise einer ggf. notwendigen Assistenz des / der Teilnehmers:in in Bezug auf einen pflegerischen und/oder medikamentösen Unterstützungsbedarf ermittelt.

(2) In dem Assistenzbogen wird der pflegerische und medikamentöse Unterstützungsbedarf des/der Teilnehmers:in angegeben und dokumentiert. Eine solche Assistenz ist gesondert zu bezahlen und nur vor Ort, wenn der/die Teilnehmer:in angibt, dass er/sie Unterstützung braucht. Sollten besondere Fachkräfte einzusetzen sein, organisieren wir für den/die Teilnehmer:in einen Pflegedienst. Dies bedingt die Hergabe einer ärztlichen Verordnung des/der Teilnehmer:in
bei uns, die nicht älter als 4 Wochen sein darf.

(3) Bei einem höheren Unterstützungsbedarf als im Assistenzbogen angegeben, werden die Mehrkosten, also die Differenz zwischen den Kosten, die gemäß den Angaben im Assistenzbogen angefallen wären und den tatsächlich angefallenen Kosten dem / der Vertragspartner:in in Rechnung gestellt. Der / Die Teilnehmer:in ist verpflichtet, Änderungen seines / ihres pflegerischen und / oder medikamentösen Unterstützungsbedarfs betreffend, die sich noch vor der Veranstaltung ergeben, unverzüglich der LH Bildung mitzuteilen. Entstehen aus fehlenden oder wissentlich falschen Auskünften Zusatzkosten, sind diese von dem / der Teilnehmer:in zu tragen.

(4) Die LH Bildung behält sich vor, die Durchführung der Veranstaltung für den/die Teilnehmer:in zu beenden, wenn dies aufgrund von Umständen (z. B. Krankheit) notwendig ist. Anfallende Kosten (z. B. Rückreisekosten) werden dem / der Teilnehmer:in in Rechnung gestellt.

§ 5 Streitbeilegung

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten
betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.

§ 6 Textformklausel

(1) Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB).

(2) Mitteilungen des / der Vertragspartners:in zu dem jeweiligen Vertrag müssen in Textform (§ 126b BGB) erfolgen.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Ist der / die Vertragspartner:in Kaufmann:frau, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder hat er / sie in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der LH Bildung und dem / der Vertragspartner:in nach Wahl der LH Bildung in 50354 Hürth oder der Sitz des / der Vertragspartners:in. Für Klagen gegen die LH Bildung ist in diesen Fällen jedoch Hürth ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(2) Die Beziehungen zwischen der LH Bildung und dem / der Vertragspartner:in unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten
Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht.

(3) Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Parteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

B. Besonderer Teil

I. Besondere Bedingungen für die Erbringung von Reiseleistungen

§ 1 Geltungsbereich

Unsere Besondere Bedingungen für die Erbringung von Reiseleistungen gelten nach Maßgabe des zwischen uns und dem / der Teilnehmer:in geschlossenen Vertrages über die Erbringung von Reiseleistungen.

§ 2 Anmeldung / Vertragsabschluss

(1) Die verbindliche Anmeldung zu allen Reisen der LH Bildung erfolgt entweder schriftlich über das entsprechende Anmeldeformular im Programmheft oder online unter der Adresse https://bildung.lebenshilfe-nrw.de/reisen/index.php. Das ausgefüllte Anmeldeformular ist per Post, per Fax oder eingescannt per E-Mail an die LH Bildung zu senden. Mit der Anmeldung erkennt der / die Teilnehmer:in die AGB an und verpflichtet sich zur Teilnahme an der Reise sowie der fristgerechten Zahlung der entsprechenden Gebühren und Kosten.

(2) Nach der Anmeldung erhält der/die Teilnehmer:in eine Anmeldebestätigung und Rechnung. Der Zugang der Anmeldebestätigung gilt als Vertragsschluss. 

(3) Ein Anspruch auf Teilnahme besteht vor Vertragsschluss nicht.

(4) Wir werden den Teilnehmern:innen rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen Reiseunterlagen übermitteln. Sollten diese nicht bis spätestens 4 Tage vor Leistungsbeginn zugegangen sein, hat sich der / die betroffene Teilnehmer:in umgehend an die LH Bildung zu wenden. Bei Kurzfristbuchungen
oder Änderungen der Buchung ab 14 Tagen vor Leistungsbeginn erhalten die Teilnehmer:innen die Reiseunterlagen über den gleichen Weg wie bei längerfristigen Buchungen. Im eigenen Interesse der Teilnehmer:innen bitten wir diese, die Reiseunterlagen nach Erhalt sorgsam zu überprüfen. Sämtliche Reiseunterlagen und das Anmeldeformular sind Vertragsinhalt.

(5) Die Reisen werden auf Basis der vollständigen und wahrheitsgetreuen Angaben über den/die Teilnehmer:in und ihrem Hilfebedarf zusammengestellt.

§ 3 Kosten und Zahlungsbedingungen

(1) Der / Die Teilnehmer:in ist verpflichtet, die für die gebuchten Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Nach Erhalt der Anmeldebestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Rechnungsbetrag ist zahlbar auf das in der Rechnung ausgewiesene Konto der LH Bildung. Der / Die Teilnehmer:in hat bei der Überweisung die Rechnungsnummer, die Reisenummer sowie den vollständigen Namen anzugeben. Die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen der Teilnehmer:innen sind nach § 651 Abs. 1 BGB insolvenzversichert.

(2) Der restliche Preis wird 4 Wochen vor Leistungsbeginn fällig, wenn feststeht, dass die Leistung
– wie gebucht – durchgeführt wird. 

(3) Bei Kurzfristbuchungen (ab dem 28. Tag vor Leistungsbeginn) wird der gesamte Preis sofort fällig.

(4) Die Preise schließen die jeweils geltende Mehrwertsteuer mit ein. Die steuerliche Aufschlüsselung ist der Rechnung zu entnehmen.

(5) Die Gebühren im Falle eines Rücktritts und Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren werden jeweils sofort fällig. 

(6) Die LH Bildung ist berechtigt, den Reiseplatz anderweitig zu vergeben, wenn der vollständige Reisepreis nicht innerhalb der vorgenannten Zahlungsfristen gezahlt wurde.

§ 4 Änderungsvorbehalte / Preissenkung / Preiserhöhung

(1) Die LH Bildung kann den Reisepreis einseitig erhöhen. 

(2) Die Erhöhung des Reisepreises ergibt sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten

  • Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
  • Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
  • Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.
Wir behalten uns vor, auch weitere seitens unserer Vertragspartnern:innen an uns gerichtete Preissteigerungen im Verhältnis 1:1, d. h. vollständig und ohne Zuschläge, an den / die Teilnehmer:in weiterzureichen.

(3) Wir werden den/die Teilnehmer:in auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Die Unterrichtung des / der Teilnehmers:in hat mindestens 20 Tage vor Reisebeginn
zu erfolgen.

(4) Wir weisen darauf hin, dass der/die Teilnehmer:in eine Senkung des Reisepreises verlangen kann, wenn und soweit sich die vorstehend unter Absatz (2) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für die LH Bildung führt. Ein entsprechender Nachweis der niedrigeren Kosten für die LH Bildung obliegt dem/der Teilnehmer:in.

(5) Übersteigt die nach den vorstehenden Absätzen (1) – (3) vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann die LH Bildung sie nicht einseitig vornehmen. Wir können in diesem Fall aber dem / der Teilnehmer:in eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der/die
Teilnehmer:in innerhalb einer von uns bestimmten Frist, die angemessen sein muss,

  • das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder
  • seinen/ihren Rücktritt vom Vertrag erklärt.
Dies gilt für andere Vertragsänderungen als Preiserhöhungen entsprechend, wenn wir die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Artikel 250 § 3 Nummer 1 EGBGB) oder nur unter
Abweichung von besonderen Vorgaben des / der Reisenden, die Inhalt des Vertrags geworden sind, verschaffen können. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn, das Angebot zu sonstigen Vertragsänderungen nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.

(6) Die LH Bildung kann dem / der Teilnehmer:in in einem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Absatz (5) wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anbieten. Wir werden den / die Teilnehmer:in dazu nach Maßgabe des Artikels 250 § 10
EGBGB informieren. Nach dem Ablauf der von uns bestimmten Frist, gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

(7) Tritt der / die Teilnehmer:in vom Vertrag zurück, findet § 651h Absatz 1 Satz 2 und Absatz 5 BGB entsprechende Anwendung; Ansprüche des / der Teilnehmers:in nach § 651i Absatz 3 Nummer 7 BGB bleiben unberührt. Nimmt der / die Teilnehmer:in das Angebot zur Vertragsänderung oder zur
Teilnahme an einer Ersatzreise an und ist die Reise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit, gilt § 651m BGB entsprechend; ist sie von gleichwertiger Beschaffenheit, aber für den / die Teilnehmer:in mit geringeren Kosten verbunden, ist
im Hinblick auf den Unterschiedsbetrag § 651m Absatz 2 BGB entsprechend anzuwenden.

§ 5 Flüge bei Pauschalreisen

(1) Wir sind gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, den / die Teilnehmer:in bei Buchung über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, wird der / die Teilnehmer:in entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung ist der/die Teilnehmer:in über den Wechsel so rasch wie möglich zu unterrichten. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen (gemeinschaftliche Liste), findet der / die Teilnehmer:in unter www.lba.de > Häufig gesucht > Airlines mit Flugverbot.

(2) Wir weisen darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann.

(3) Es wird dringend empfohlen, Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente ausschließlich im Handgepäck zu befördern.

§ 6 Umbuchung

(1) Die Anmeldung zur Reise ist grundsätzlich personengebunden und die Teilnahmebestätigung an der Reise nicht übertragbar. Bei einer Pauschalreise kann die Reise hingegen bis zum 31. Tag vor Reisebeginn und im Falle eines vergleichbaren Assistenzbedarfs auf eine andere Person übertragen
werden. Dafür wird eine gesonderte Gebühr von € 50,– pro Teilnehmer:in erhoben. Gegenüber Leistungserbringern (z. B. Fluggesellschaften) entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet.

(2) Der Vertrag wird unter der auflösenden Bedingung geschlossen, dass sich an den Umständen des/der Teilnehmer:in und seinem / ihrem Hilfebedarf nichts Wesentliches verändert. Etwaige Veränderungen hat der / die Teilnehmer:in der LH Bildung unverzüglich mitzuteilen.

(3) Auf Wunsch des/der Teilnehmers:in nimmt die LH Bildung, soweit durchführbar, bis zum 31. Tag vor Reisebeginn eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor. Als Umbuchungen gelten z. B. Änderungen des Termins, des Ziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung. Dafür wird eine gesonderte Gebühr von € 50,– pro Teilnehmer:in erhoben. Gegenüber Leistungserbringern (z.B. Fluggesellschaften) entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Wir weisen darauf hin, dass Umbuchungen zum Verlust von zum Zeitpunkt der ursprünglichen Buchung ggf. geltenden Vergünstigungen und Rabatten und damit zu höheren Endpreisen für den / die Teilnehmer:in führen können, welche von diesem / dieser zusätzlich zu tragen wären.

§ 7 Leistungsänderungen und Rücktritt sowie Kündigung durch die LH Bildung

(1) Vor Vertragsschluss können wir jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die wir den / die Teilnehmer:in vor Buchung selbstverständlich informieren
werden.

(2) Änderungen wesentlicher Leistungen gegenüber dem vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Vertragsschluss und vor Leistungsbeginn notwendig werden und von der LH Bildung nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewähr­leistungs­ansprüche bleiben unberührt, insbesondere so weit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

(3) Wir werden den/die Teilnehmer:innen über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund informieren. Gegebenenfalls wird die LH Bildung den / die Teilnehmer:innen eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt anbieten.

(4) Die Reisen werden mit einer Mindestteilnehmerzahl geplant, welche dem entsprechenden Anmeldeformular im Programmheft entnommen werden können. Im Falle des Nichterreichens einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. den vorvertraglichen Informationen und in der Bestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl haben wir das Recht gemäß § 651h Abs. 4 Nr. 1 BGB von der Reise zurückzutreten.

(5) Die LH Bildung kann ebenfalls im Falle des § 651h Abs. 4 Nr. 2 BGB vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert sind; in diesem Fall haben wir den Rücktritt unverzüglich nach
Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Treten wir vom Vertrag zurück, verlieren wir in diesem Fall den Anspruch auf den vereinbarten Preis.

(6) Den angezahlten Reisepreis erhält der/die Teilnehmer:in im Falle der wirksamen Ausübung des Rücktrittsrechts nach vorstehendem Absatz (4) oder (5) unverzüglich in voller Höhe zurück, sofern dieser / diese nicht zuvor von seinem / ihrem Recht Gebrauch macht, nach Erklärung des Reiserücktritts seitens der LH Bildung eine mindestens gleichwertige andere Reise aus unserem Angebot zu buchen.

(7) Ist die LH Bildung bei Nichtzustandekommen der Reise in der Lage, dem/der Teilnehmer:in die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise aus dem Programm anzubieten, so kann der/die Teilnehmer:in die Teilnahme an diesem vergleichbaren Angebot verlangen. Der/Die Teilnehmer:in hat jedoch die vorgenannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise der LH Bildung gegenüber geltend zu machen.

(8) Die LH Bildung ist berechtigt, den Reiseplatz anderweitig zu vergeben, wenn der Assistenzbogen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, spätestens aber bis 90 Tage vor Reiseantritt vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und unterschrieben an die LH Bildung zurückgesandt
wurde.

(9) Wir können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen, wenn die Durchführung der gebuchten Leistung trotz einer entsprechenden Abmahnung durch uns von dem/der Teilnehmer:in nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein/eine Teilnehmer:in in
solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Das ist z. B. der Fall, wenn bei der Anmeldung keine vollständigen oder wahrheitswidrige Angaben (z.B. fehlender Hinweis über erhöhten Betreuungsbedarf etc.) gemacht wurden oder wenn der / die Teilnehmer:in auf Dauer keine Gruppenfähigkeit aufweist, sodass eine weitere Teilnahme für die übrigen Teilnehmer:innen nicht tragbar ist. Der Reisepreis steht in diesen Fällen weiterhin der LH Bildung zu. Die LH Bildung muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen
Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden. Auftretende Rückreisekosten fallen zulasten des/der betroffenen Teilnehmers:in.

§ 8 Gewährleistungsrechte bei Reisemängeln

(1) Der / Die Teilnehmer:in hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. Die LH Bildung haftet für solche Reisemängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Die Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

§ 9 Haftungsbeschränkung für Reiseleistungen

(1) Bei Vorliegen eines Leistungsmangels kann der / die Teilnehmer:in unbeschadet der Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Leistungsmangel ist von dem / der Teilnehmer:in oder von einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Vertrag umfassten Leistungen beteiligt ist und für die LH Bildung nicht vorhersehbar oder nicht
vermeidbar war oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Bei Buchung einer Pauschalreise kann der / die Teilnehmer:in auch eine angemessene Entschädigung in Geld wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich
beeinträchtigt wird. 

(2) Die Haftung der LH Bildung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des vereinbarten Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des / der Teilnehmers:in nicht schuldhaft herbeigeführt wird. 

(3) Für alle gegen die LH Bildung gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf das Dreifache des vereinbarten Preises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je
Teilnehmer:in und gebuchter Leistung. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.

(4) Die LH Bildung haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den / die Teilnehmer:in erkennbar nicht Bestandteil der gebuchten Leistungen sind.

(5) Ein Schadensersatzanspruch gegen die LH Bildung ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als das aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungserbringer zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

(6) Die Beteiligung an Sport- und anderen Veranstaltungen und Aktivitäten muss der / die Teilnehmer:in selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der / die Teilnehmer:in vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet die LH Bildung nur, wenn sie ein Verschulden trifft. Wir empfehlen den Abschluss einer Unfallversicherung.

§ 10 Rücktritt und Kündigung durch den/die Teilnehmer:in

(1) Der / Die Teilnehmer:in kann vor Reisebeginn jederzeit durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rückrücktrittserklärung bei der LH Bildung. Tritt der/die Teilnehmer:in vom Vertrag zurück oder tritt er / sie ohne vom
Vertrag zurückzutreten, eine Reise nicht an, so ist die LH Bildung berechtigt, für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen, Ersatz zu verlangen. Diese Entschädigung beträgt bei:

  • Rücktritt mehr als 6 Monate vor Reiseantritt:  € 50,- Bearbeitungsgebühr;
  • Rücktritt 6 Monate bis 31 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises;
  • Rücktritt später als 30 Tage bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises;
  • Rücktritt später als 14 Tage bis 2 Tage vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises;
  • Rücktritt später als einen Tag vor Reisebeginn oder Nichtteilnahme: 100 % des Reisepreises.
Dem / Der Teilnehmer:in steht der Nachweis eines geringeren Schadens der LH Bildung frei. Ebenso bleibt dem / der Teilnehmer:in der Nachweis unbenommen, der LH Bildung sei durch seinen / ihren Rücktritt kein Schaden entstanden oder die der LH Bildung zustehenden Gebühren seien wesentlich
geringer als die von der LH Bildung geforderte Entschädigungspauschale.

(2) Die LH Bildung behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist die LH Bildung verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

(3) Der / Die Teilnehmer:in kann bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn einer Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise
wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise
voraussichtlich beeinträchtigen.

(4) Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem/der Teilnehmer:in angemessene
andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der / Die Teilnehmer:in kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr den Vertrag kündigen, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

§ 11 Widerrufsrecht

Wir weisen darauf hin, dass gemäß §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2
Satz 1 Nr. 9 BGB bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und
§ 651c BGB sowie bei Verträgen über Einzelleistungen, die im
Fernabsatz abgeschlossen werden (Briefe, Telefon, Telekopie,
E-Mail, SMS, Rundfunk, Telemedien, Onlinedienste), kein
Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen
Rücktritts- und Kündigungsrechte, bei Pauschalreisen insbesondere
das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe dazu
auch § 10). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der
Pauschalreisevertrag nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossen worden ist, es sei denn, die
mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss
beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers
geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein
Widerrufsrecht.

§ 12 Formblatt zur Unterrichtung bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB und Informations­pflichten bei Pauschalreiseverträgen nach Artikel 250 § 3 EGBGB

Hinsichtlich der Unterrichtung über die wichtigsten Rechte
der Teilnehmer:innen nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
und unsere Informationspflichten bei Pauschalreiseverträgen
nach Artikel 250 § 3 EGBGB verweisen wir auf das den
AGB anliegende Formblatt.

Formblatt zur Unterrichtung bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB und Informations­pflichten bei Pauschalreiseverträgen nach Artikel 250 § 3 EGBGB

II. Besondere Bedingungen für Fortbildungen

§ 1 Geltungsbereich:

(1) Unsere Besonderen Bedingungen für Fortbildungen gelten
für von uns angebotene Fortbildungen für Fachkräfte,
Erwachsene und Kinder sowie in der Familienbildung.
Grundsätzlich sind alle Angebote auch für Kinder und Erwachsene
mit Behinderung geeignet. Menschen mit Behinderung,
die einen Assistenten zur Unterstützung benötigen,
103
können diese Leistung kostenpflichtig bei uns belegen. Es
kann aber auch ein eigener Assistent mitgebracht werden.
(2) Bei der Schulung des Auftragnehmers handelt es sich um
Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB. Ein Schulungserfolg
ist nicht geschuldet.

§ 2 Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung zu allen Seminaren, Lehrgängen, Fachtagungen
und Zertifikatsseminare der LH Bildung (Seminare), erfolgt
schriftlich unter Einreichung des dafür vorgesehenen
Anmeldeformulars. Dieses ist in unserem Programmheft
sowie online unter https://bildung.lebenshilfe-nrw.de/de/
fortbildung/seminare-fortbildung.php einzusehen. Das ausgefüllte
und unterzeichnete Anmeldeformular ist per Post,
per Fax, oder eingescannt per E-Mail an die LH Bildung zu
senden. Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer:in
unsere AGB an und verpflichten sich insbesondere zur Teilnahme
an dem Seminar sowie der fristgerechten Zahlung
der entsprechenden Gebühren und Kosten. Der Zugang der
Anmeldeeingangsbestätigung bei dem/der Teilnehmer:in
gilt als Vertragsschluss. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht
vor Vertragsschluss nicht.

§ 3 Widerrufsrecht

(1) Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person,
die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet
werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
(2) Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht
nach Ziffer (1) Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten
der Rücksendung zu tragen.
(3) Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen,
die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von
Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie
uns:
Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH, Abtstraße 21, 50354
Hürth, Telefonnummer 0223393245-60, Telefaxnummer
02233 93245-10 und
E-Mailadresse info@lebenshilfe-nrw.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post
versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss,
diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür
das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das
jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung
des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist
absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle
Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich
der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die
sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung
als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung
gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen
ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über
Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für
diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel,
das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben,
es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes
vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser
Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der
Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen
Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem
Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts
hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten
Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang
der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
– Ende der Widerrufsbelehrung –

§ 4 Seminargebühren und Zahlungsbedingungen

Der/Die Teilnehmer:in ist verpflichtet, das Seminarentgelt
vor Beginn eines Seminares oder Kurses zu bezahlen. Die
Seminargebühren verstehen sich pro Teilnehmer:in. Es gelten
die Preise gemäß der Ankündigung in unserem aktuellen
Programmheft beziehungsweise der Einzelausschreibung.
Die Übernachtungs- und Verpflegungskosten enthalten die
Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Seminargebühren
sind fällig mit Erhalt der Rechnung. Der/Die Teilnehmer:in
kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit des jeweiligen
Rechnungsbetrags in Verzug. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt
werden Verbrauchern ggü. € 5,- Mahn- und Bearbeitungsgebühren
berechnet. Unternehmen ggü. findet §
288 Abs. 5 BGB Anwendung. Erstattungen für nicht vollständig
abgenommene Leistungen erfolgen nicht. Der Rechnungsbetrag
ist zahlbar durch Überweisung auf das in der
Rechnung ausgewiesene Konto der LH Bildung. Bei der
Überweisung ist die Rechnungsnummer und ihr Name beziehungsweise
der Name des/der Teilnehmer:in oder des
Unternehmens sowie die von uns ausgegebene Veranstaltungsnummer
anzugeben.

§ 5 Umbuchung

Die Anmeldung zu unseren Seminaren ist grundsätzlich personengebunden.
Bei Verhinderung kann eine Ersatzperson
für das Seminar benannt werden. Für die Umbuchung wird
eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,– erhoben.

§ 6 Änderungen/Absagen und Rücktritt des Veranstalters

(1) Die Seminare werden mit einer Mindestteilnehmerzahl
geplant. Im Falle des Nichterreichens einer in dem jeweiligen
Programmheft bzw. den vorvertraglichen Informationen
104
und in der Bestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl
haben wir das Recht von der Fortbildung zurückzutreten.
(2) Wir können ebenfalls vor Leistungsbeginn vom Vertrag
zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher
Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert
sind; in diesem Fall haben wir den Rücktritt unverzüglich
nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
Treten wir vom Vertrag zurück, verlieren wir in diesem Fall
den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Wir behalten uns
auch Terminverschiebungen aus wichtigem Grund vor. In
Ausnahmefällen kann ein Wechsel des/der Referenten:in
notwendig sein. Ein Wechsel des/der Referenten:in berechtigt
den/die Teilnehmer:in nicht zum Rücktritt vom Seminar.
Wir werden dem/der Teilnehmer:in etwaige Änderungen
schnellstmöglich mitteilen. Teilnehmer:innen können, sofern
freie Plätze gegeben sind, ein anderes Angebot ihrer
Wahl belegen.
(3) Die angezahlten Seminargebühren erhält der/die Teilnehmer:
in im Falle eines wirksamen Rücktritts unverzüglich in
voller Höhe zurück, sofern er/sie nicht zuvor von seinem/ihrem
Recht Gebrauch macht, nach Erklärung des Rücktritts
seitens der LH Bildung ein mindestens gleichwertiges anderes
Seminar aus unserem Angebot zu buchen.
(4) Ist die LH Bildung bei Nichtzustandekommen des Seminars
in der Lage, dem/der Teilnehmer:in die Teilnahme an
einem anderen, mindestens gleichwertigen Seminar aus
dem Programmheft anzubieten, so kann der/die Teilnehmer:
in die Teilnahme an diesem vergleichbaren Angebot
verlangen. Der/Die Teilnehmer:in hat jedoch die vorgenannten
Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die Absage
des Seminars der LH Bildung gegenüber geltend zu machen.

§ 7 Übernachtung / Unterkunft

Die Teilnahme an Seminaren der LH Bildung kann mit Übernachtungen
in Tagungshäusern verbunden sein. Mit der Anmeldung
ist anzugeben, ob die Übernachtung im Einzeloder
Doppelzimmer erfolgen soll. Teilnehmer:innen verpflichten
sich zur Einhaltung der Hausordnung des
Tagungshauses sowie der erhaltenen Programmausschreibung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Tagungshäuser
nur über ein begrenztes Kontingent an Zimmern, insbesondere
Einzelzimmern, verfügen. Bei Auslastung der Bettenkapazität
des Tagungshauses kann auch eine Unterbringung in
nahe gelegene Hotels nötig sein und nach Absprache mit
dem/der Teilnehmer:in erfolgen. Ein Anspruch des/der Teilnehmers:
in auf eine anderweitige Unterbringung besteht
nicht.

§ 8 Rücktritt des / der Teilnehmers:in

(1) Der/Die Teilnehmer:in kann vor Seminarbeginn jederzeit
durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) vom Fortbildungsvertrag
zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang
der Rücktrittserklärung bei der LH Bildung. Tritt der/die Teilnehmer:
in vom Vertrag zurück oder tritt er/sie ohne vom
Vertrag zurückzutreten, ein Seminar nicht an, so ist die LH
Bildung berechtigt, für die getroffenen Vorkehrungen und
Aufwendungen, Ersatz zu verlangen. Diese Entschädigung
beträgt bei:
• Rücktritt später als 30 Tage
vor Veranstaltungsbeginn:
50 % des Veranstaltungspreises
• Rücktritt später als 14 Tage
vor Veranstaltungsbeginn
75 % des Veranstaltungspreises
• Rücktritt später als 7 Tage
vor Veranstaltungsbeginn oder Nichtteilnahme:
90 % des Veranstaltungspreises.
Die LH Bildung ist berechtigt Veranstaltungspreise unter €
25,- bei Rücktritt nicht zu entschädigen.
Die LH Bildung behält sich die Erhebung einer Servicepauschale
in Höhe von max. € 25,- vor
(2) Ein Rücktritt vom Fortbildungsvertrag nach Seminarbeginn
oder eine Nichtfortführung eines Seminars, auch bei
Seminarmodulreihen o. Ä., berechtigt den/die Teilnehmer:in
nicht dazu einen Teil der Seminargebühren ersetzt zu verlangen.
(3) Dem/Der Teilnehmer:in steht der Nachweis eines geringeren
Schadens der LH Bildung frei. Ebenso bleibt dem/der
Teilnehmer:in der Nachweis unbenommen, der LH Bildung
sei durch seinen/ihren Rücktritt kein Schaden entstanden
oder die der LH Bildung zustehenden Gebühren seien wesentlich
geringer als die von der LH Bildung geforderte Entschädigungspauschale.
(4) Die LH Bildung behält sich vor, in Abweichung von den
vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkretere Entschädigung
zu fordern. In diesem Fall ist die LH Bildung verpflichtet,
die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung
der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen
Verwendung der Veranstaltungsleistungen konkret
zu beziffern und zu belegen.

§ 9 Haftung

(1) Die LH Bildung haftet unbeschränkt:
• bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
• im Rahmen einer von ihr ausdrücklich übernommenen
Garantie;
• für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit;
• für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der
Fortbildung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der/die Vertragspartner:in regelmäßig vertraut
und vertrauen darf (Kardinalpflicht), jedoch begrenzt auf
den bei Eintritt
des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden
Schaden;
• nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Im Übrigen ist eine Haftung der LH Bildung ausgeschlossen.
105
(3) Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend
für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter:innen,
gesetzlichen Vertreter:innen und Erfüllungsgehilfen:innen
der LH Bildung.

III. Besondere Bedingungen für die Erbringung von E-Learning Dienstleistungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die LH Bildung ist Betreiber der Lernmanagementsysteme
https://moodle.lebenshilfe-nrw.net/ & https://moodle.
lebenshilfe-online-campus.de, einer modularen objektorientierten
Online-Lernumgebung.
(2) Die LH Bildung möchte dem/der Vertragspartner:in ihre
Lernmodule auf den Lernmanagementsystemen https://
moodle.lebenshilfe-nrw.net/ und https://moodle.lebenshilfe-
online-campus.de (nachfolgend „E-Learning-Plattform“)
entsprechend den nachfolgenden Bedingungen zur Nutzung
durch den/die Vertragspartner:in selbst oder auch deren
eigene Kunden:innen, Mitarbeiter:innen und ggf. weitere
von ihr ausgewählte Anwender:innen (nachfolgend „Anwender:
innen“) bereitstellen. Der/Die Vertragspartner:in
kann eine juristische oder natürliche Person sein und beabsichtigt,
die von der LH Bildung entwickelte E-Learning-Plattform
zur Weiterbildung eigener Anwender:innen oder für
sich selbst zu nutzen.
(3) Die E-Learning-Plattform ermöglicht es den Anwender:innen,
Kurse und Veranstaltungen aus unterschiedlichen sozialen
Bereichen und Berufen zu belegen, an diesen online
teilzunehmen und bei erfolgreicher Lernkontrolle Zertifikate
zu erwerben.

§ 2 Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung zu der E-Learning-Plattform der LH Bildung
erfolgt über das Internet unter den in vorstehendem § 1 Absatz
(1) stehenden Adressen. Mit der elektronischen Anmeldung
erkennen die Vertragspartner:innen und Anwender:innen
unsere AGB an und verpflichten sich insbesondere zur
Nutzung unserer E-Learning Plattform sowie der fristgerechten
Zahlung der entsprechenden Gebühren und Kosten.
Der Zugang der Anmeldeeingangsbestätigung bei dem/
der Vertragspartner:in gilt als Vertragsschluss. Ein Anspruch
auf Teilnahme besteht vor Vertragsschluss nicht.

§ 3 Nutzungsrechte

(1) Gegenstand der Leistung in diesem Besonderen Teil III.
der AGB ist die bis zur Zahlung der entsprechenden Lizenzgebühren
aufschiebend bedingte Übertragung einfacher,
nicht übertragbarer, zeitlich und inhaltlich auf die Dauer und
den Umfang der beschränkten Nutzungsrechte an der ELearning-
Plattform durch die LH Bildung an den/die Vertragspartner:
in.
(2) Der/Die Vertragspartner:in ist nach entsprechender Zahlung
der vertraglich festgelegten Lizenzgebühren berechtigt,
die ihm/ihr von der LH Bildung zur Verfügung gestellten
Lerninhalte auf der E-Learning-Plattform unter einer von
der LH Bildung zum Vertragsbeginn festzulegenden Unterdomain
im Rahmen der nachfolgend geregelten Anwenderkontingente
für die Anwender:innen zu nutzen und diesen
zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Der Umfang des Nutzungsrechts
richtet sich hierbei ausschließlich nach den in
Rechnung gestellten Lizenzen für die jeweilige Schulung.
Die Nutzung der Lerninhalte setzt einen Zugang zum Internet
mit entsprechender Soft- und Hardware und ggf. einen
Internetanschluss voraus, dessen Bereitstellung nicht Gegenstand
der von der LH Bildung angebotenen Leistung ist.
(3) Mit dem Erwerb von Lizenzen ist der/die Vertragspartner:
in nicht zum Abruf bestimmter Anwenderkontingente
verpflichtet. Der/Die Vertragspartner:in erwirbt das Nutzungsrecht
an den Lernmodulen auf der E-Learning-Plattform
jedoch stets nur für die in der Bestellung jeweils angegebene
Anzahl der Anwender:innen und für die in der Bestellung
jeweils angegebene Schulung.
(4) Die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist dem/
der Vertragspartner:in ebenso wie eine Unterlizenzierung
untersagt. Der/Die Vertragspartner:in erwirbt kein ausschließliches
Nutzungsrecht. Er/Sie ist vielmehr neben unseren
anderen Vertragspartner:innen berechtigt, die Lernmodule
und ihre Inhalte einer bestimmten Anzahl von Anwendern:
innen zugänglich zu machen.
(5) Die Anzahl der einzelnen zur Nutzung der Lernmodule
berechtigten Anwender:innen darf die Anzahl der ggf. im Zusammenhang
mit der Bestellung des/der Vertragspartner:in
genannten Anwender:innen nicht übersteigen.
(6) Die Verbreitung oder das öffentliche Zugänglichmachen
der E-Learning-Plattform, der darauf befindlichen Lernmodule
oder einzelner Teile oder Inhalte hieraus ist dem/der
Vertragspartner:in ohne ausdrückliche Zustimmung der LH
Bildung nicht gestattet. Der/Die Vertragspartner:in darf die
Inhalte der Lernmodule nur insoweit vervielfältigen, als die
jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung durch die zugelassene
Anzahl von Anwender:innen unabdingbar notwendig
ist. Hierzu zählt nach dem Verständnis der LH Bildung
ausschließlich die Installation der Lernmodule und das Laden
dieser in den jeweiligen Arbeitsspeicher. Eine darüberhinausgehende
Vervielfältigung ist untersagt. Dies gilt auch
für die Anfertigung von Sicherungskopien.
(7) Die LH Bildung ist berechtigt, den Zugang zu den Lerninhalten
in Teilen oder ganz zu untersagen, wenn der Verdacht
besteht, dass der/die Vertragspartner:in oder Dritte über
den Zugang der E-Learning-Plattform die Inhalte der E-Learning-
Plattform entgegen dieser Vereinbarung oder unter
Verletzung der Rechte der LH Bildung nutzen oder zu nutzen
beabsichtigen.
(8) Der/Die Vertragspartner:in darf das ihm/ihr übertragene
Nutzungsrecht an den Lernmodulen einschließlich deren Inhalte
nicht an Dritte veräußern, verschenken, vermieten,
verleasen oder sonst wie weitergeben. Der/Die Vertragspartner:
in wird die E-Learning-Plattform und die Lernmodule
nicht unter einer anderen als der von der LH Bildung vorgegebenen
Domain betreiben und diese auch nicht durch
Dritte betreiben lassen.
(9) Dem/Der Vertragspartner:in ist bekannt, dass die Inhalte
106
der E-Learning-Plattform und der Lernmodule urheberrechtlich
geschützt sind. Der/Die Vertragspartner:in wird/
werden die Inhalte und Daten der einzelnen Lernmodule der
E-Learning-Plattform daher weder isoliert noch insgesamt
vervielfältigen, nachbilden und/oder selbst verbreiten oder
öffentlich zugänglich machen. Der/Die Vertragspartner:in
wird seine/ihre Anwender:innen und Erfüllungsgehilfen:innen
zur Einhaltung des Urheberrechtsschutzes verpflichten.

§ 4 Anwenderzahlen / Kontingente

(1) Die Nutzungsrechte an den jeweiligen bestellten Schulungen
sind an eine bestimmte Anzahl von Anwender:innen geknüpft.
(2) Maßgeblich ist die auf der jeweiligen Bestellung des/der
Vertragspartners:in angegebene Zahl der Anwender:innen.
(3) Der/Die Vertragspartner:in wird/werden die E-Learning-
Plattform und die Lernmodule weiteren als in der Bestellung
angegebenen Anwendern:innen nicht zur Verfügung stellen
oder diesen den Zugang zu der E-Learning-Plattform überlassen.
Nimmt ein/eine Anwender:in keine Leistungen der
E-Learning-Plattform in Anspruch oder bricht ein/eine Anwender:
in eine Schulung vorzeitig ab, so ist eine Übertragung
der Nutzungsrechte auf einen/eine anderen/andere
Anwender:in ausgeschlossen.
(4) Die einzelnen Anwender:innen müssen von der LH Bildung
freigeschaltet werden. Der/Die Vertragspartner:in wird
daher nach Bestellung der Zahl der Anwender:innen die Namen
und E-Mail-Adressen der jeweiligen Anwender:innen an
die LH Bildung übermitteln. Die von dem/der Vertragspartner:
in an die LH Bildung übermittelten Namen und E-Mail-
Adressen der Anwender:innen sind verbindlich und können
nicht geändert werden. Eine Änderung der E-Mail-Adressen
der Anwender:innen ist auf Wunsch des/der betreffenden
Anwender:in möglich. Die LH Bildung sichert eine Freischaltung
der angemeldeten Anwender:innen im Rahmen des
von dem/der Vertragspartner:in erworbenen Anwender:innenkontingentes
binnen fünf Werktagen
zu. Die Nutzung der E-Learning-Plattform durch den/
die Anwender:in ist erst nach erfolgter Freischaltung möglich.
Dasselbe gilt für eine Nutzung des/der Vertragspartners:
in für sich selbst.
(5) Dem/Der Vertragspartner:in werden mit Erwerb eines
Anwender:innenkontingentes jeweils zwei kostenfreie Trainerlizenzen
zur Verfügung gestellt. Mit Hilfe der Trainerlizenzen
wird es dem/der Vertragspartner:in ermöglicht, die Teilnahme
und den Arbeitsfortschritt der eingetragenen Anwender:
innen an den angebotenen Schulungen einzusehen
und die jeweiligen Lernerfolge der Anwender:innen zu kontrollieren.
Die Anzahl der Trainerlizenzen ist unabhängig von
der Wahl des jeweiligen Anwender:innenkontingents.

§ 5 Berechnung und Zahlung

(1) Das Entgelt für die Nutzung der Lernmodule ergibt sich
aus dem Vertrag der Parteien und ist nach Rechnungsstellung
im Voraus für die gebuchten Anwender:innenkontingente
an die LH Bildung zu zahlen.
(2) Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich die LH Bildung
vor, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen und
den/die Vertragspartner:in und seine Anwender:innen vom
weiteren Zugang nach vorheriger Androhung zumindest in
Textform (§ 126b BGB) auszuschließen. Der/Die Vertragspartner:
in bleibt in einem solchen Fall zur Zahlung der Nutzungsgebühr
in dem vertraglich vereinbarten Umfang verpflichtet.
Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche
durch die LH Bildung bleibt hiervon unberührt.

§ 6 Nutzungsbedingungen der E-Learning-Plattform

(1) Die Nutzung der E-Learning-Plattform kann nur nach erfolgter
Zustimmung des/der jeweiligen Anwenders:in zu den
auf der E-Learning-Plattform veröffentlichten Nutzungsbedingungen
erfolgen.
(2) Der/Die Vertragspartner:in wird darauf hingewiesen,
dass die auf der E-Learning-Plattform bereit gehaltenen Materialien
gleich welcher Art ausschließlich im unmittelbaren
Zusammenhang mit dem jeweiligen Qualifizierungsangebot
genutzt werden dürfen und diese nicht für andere Zwecke
vervielfältigt, verkauft, übertragen, publiziert oder anderweitig
zur Verfügung gestellt werden dürfen.
(3) Der/Die Vertragspartner:in ist weiter verpflichtet, die
ihm/ihr überlassenen Zugangsdaten gegen Zugriffe Dritter
zu sichern. Der/Die Vertragspartner:in haftet gegenüber der
LH Bildung für jeglichen unberechtigten Zugriff, sofern der/
die Vertragspartner:in nicht alles ihm/ihr zumutbare getan
hat, um einen Missbrauch durch Dritte zu verhindern. Als
zumutbar gilt hierbei mindestens dasjenige, was der/die Vertragspartner:
in in eigenen Angelegenheiten an Sorgfalt üblicherweise
walten lässt, mindestens aber ein Maßstab der
Sorgfältigkeit ordentlicher Kaufleute entsprechend.
(4) Sind dem/der Vertragspartner:in Hinweise für einen
Missbrauch bekannt oder hat der/die Vertragspartner:in begründeten
Verdacht, dass missbräuchlich auf die E-Learning-
Plattform zugegriffen wird, hat er dies der LH Bildung
unverzüglich mitzuteilen und bis zur Aufklärung des Missbrauchsverdachts
den Zugang zu den betroffenen Lerninhalten
zu sperren.

§ 7 Instandhaltung

(1) Die LH Bildung ist zur Aufrechterhaltung der vertraglich
vereinbarten Beschaffenheit der E-Learning-Plattform
während der Vertragslaufzeit (nachfolgend „Instandhaltung“)
verpflichtet. Zur Erfüllung der uns obliegenden
Pflicht zur Instandhaltung werden wir die nach dem Stand
der Technik erforderlichen Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
durchführen.
(2) Die LH Bildung ist zu einer Änderung oder einer Anpassung
der E-Learning-Plattform nur dann verpflichtet, wenn
eine solche Änderung oder Anpassung zur Instandhaltung
der E-Learning-Plattform nach dem Stand der Technik erforderlich
ist. Im Übrigen ist die LH Bildung zu einer Änderung,
Anpassung und Weiterentwicklung der Software nur
dann verpflichtet, wenn die Parteien dies gesondert vereinbaren.
Ohne eine solche gesonderte Vereinbarung ist die
LH Bildung insbesondere nicht zu einer Weiterentwicklung
der E-Learning-Plattform verpflichtet.

§ 8 Rücktrittsrecht

(1) Die LH Bildung räumt dem/der Vertragspartner:in ein
Rücktrittsrecht von 14 Tagen beginnend ab dem Zeitpunkt
der Bestellung der Anwender:innenkontingente ein. Das
Rücktrittsrecht soll es dem/der Vertragspartner:in ermöglichen
die Inhalte der E-Learning-Plattform einzusehen, ohne
an sein/ihr Vertragsangebot gebunden zu sein. Der/Die Vertragspartner:
in muss den Rücktritt vor Ablauf von 14 Tagen
ab dem Tag des Absendens der Bestellung in Textform (§
126b BGB) gegenüber der LH Bildung erklären. Auf den Tag
der Bestellannahme kommt es für die Fristberechnung nicht
an. Die Angabe von Gründen ist bei der Rücktrittserklärung
nicht erforderlich. Ein teilweiser Rücktritt ist nur insoweit
möglich, als nach erfolgtem Rücktritt noch mindestens eines
der von der LH Bildung angebotenen Anwender:innenkontingente
bei dem/der Vertragspartner:in verbleibt. Eine Aufspaltung
der Anwender:innenkontingente ist nicht möglich.
(2) Im Falle des rechtzeitigen und wirksamen Rücktritts des/
der Vertragspartner:in sind alle in Bezug auf das rückabzuwickelnde
Vertragsverhältnis ausgetauschten Leistungen
beider Parteien zurückzugewähren. Der/Die Vertragspartner:
in und seine Anwender:innen haben im Fall des Rücktritts
kein Nutzungsrecht an der E-Learning-Plattform. Bereits
begonnene Kurse und Lehrgänge verfallen. Erworbene
Zertifikate werden im Falle des Rücktritts nicht ausgestellt.
Bereits gezahlte Lizenzgebühren werden von der LH Bildung
an den/die Vertragspartner:in zurückerstattet. Der/Die Vertragspartner:
in wird seine/ihre Anwender:innen im Falle des
Rücktritts auf den Rücktritt und den Wegfall des Nutzungsrechts
hinweisen.

§ 9 Gewährleistung

(1) Sollte der/die Vertragspartner:in Mängel an der E-Learning-
Plattform feststellen, so hat der/die Vertragspartner:in
diese der LH Bildung unverzüglich zumindest in Textform
(§ 126b BGB) anzuzeigen.
(2) Die LH Bildung ist verpflichtet, die angezeigten Mängel an
der E-Learning-Plattform und an der Dokumentation innerhalb
einer angemessenen Frist zu beheben. Im Rahmen der
Mängelbeseitigung hat die LH Bildung ein Wahlrecht zwischen
Nachbesserung und Ersatzlieferung. Die Kosten der
Mängelbeseitigung trägt die LH Bildung.
(3) Der/Die Vertragspartner:in hat der LH Bildung den zum
Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Zugriff auf
die E-Learning-Plattform jederzeit zu ermöglichen.
(4) Der/Die Vertragspartner:in ist nicht dazu berechtigt, eine
Minderung dadurch geltend zu machen, dass er/sie den Minderungsbetrag
von der laufenden Lizenzgebühr eigenständig
abzieht. Der bereicherungsrechtliche Anspruch des/der
Vertragspartners:in, den aufgrund einer berechtigten Minderung
zu viel gezahlten Teil der Miete zurückzufordern,
bleibt hiervon unberührt.
(5) Im Falle des Fehlschlags der geschuldeten Mangelbeseitigung
ist der/die Vertragspartner:in zur außerordentlichen
Kündigung des Vertrages über die Nutzung der E-Learning-
Plattform berechtigt. Ein Fehlschlag der Mangelbeseitigung
liegt insbesondere dann vor, wenn die Mangelbeseitigung
für die LH Bildung unmöglich ist, wenn die LH Bildung die
Mängelbeseitigung verweigert oder wenn die Mangelbeseitigung
durch die LH Bildung aus sonstigen Gründen für den/
die Vertragspartner:in unzumutbar ist.

§ 10 Haftung

(1) Die LH Bildung haftet unbeschränkt:
• bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
• im Rahmen einer von ihr ausdrücklich übernommenen Garantie;
• für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit;
• für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen
Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des
Vertrages über die lizensierte Nutzung der E-Learning-
Plattform überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der/die Vertragspartner:in regelmäßig vertraut
und vertrauen darf (Kardinalpflicht), jedoch begrenzt auf
den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise
zu erwartenden Schaden;
• nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Im Übrigen ist eine Haftung der LH Bildung ausgeschlossen.
Insbesondere haftet die LH Bildung nicht für bereits bei
Vertragsschluss vorhandene Mängel, soweit kein Fall der
vorstehenden § 10 Abs. 1 gegeben ist. Weiterhin übernimmt
die LH Bildung darüber hinaus keinerlei Gewähr für die Richtigkeit
der auf der E-Learning-Plattform eingestellten Inhalte
oder Beiträge, sofern nicht eine Haftung gemäß der obigen
Aufzählung anzunehmen ist. Dies gilt insbesondere auch für
den Fall, dass die Inhalte und Beiträge durch den/die Vertragspartner:
in verändert wurden bzw. durch den/die Vertragspartner:
in erstellte Inhalte und Beiträge auf Wunsch in
die E-Learning-Plattform eingearbeitet worden sind.
(3) Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend
für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter,
gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der LH Bildung.

§ 11 Rückgabe und Löschung
(1) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses über die
Nutzung der E-Learning-Plattform ist der/die Vertragspartner:
in verpflichtet, die Nutzung der der E-Learning-Plattform
einzustellen und die der E-Learning-Plattform sowie
sämtliche den Anwender:innen überlassenen Unterlizenzen,
Dokumentationen, Materialien und sonstige Unterlagen an
die LH Bildung zurückzugeben. Die Rückgabe erfolgt auf eigene
Kosten des/der Vertragspartners:in.
(2) Sämtliche von der LH Bildung an den/die Vertragspartner:
in und auch von dem/der Vertragspartner:in an die Anwender:
innen gewährte Unterlizenzen und E-Learning-Plattform
Zugänge verfallen spätestens 2 Jahre nach Vertragsbeginn.
Dies gilt auch für noch nicht genutzte/aktivierte
Lizenzen und/oder Zugänge, sollten diese nicht rechtzeitig
vor Ablauf genutzt oder neu erworben werden.
(3) Jede Nutzung der E-Learning-Plattform nach Beendigung

des Mietverhältnisses ist unzulässig.

Stand: November 2024.

Allgemeine Geschäfts-Bedingungen in Leichter Sprache

Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH
Allgemeine Geschäfts-Bedingungen

Wichtiger Text in Leichter Sprache

Leichte Sprache

In diesem Text stehen die Regeln
für einen Vertrag mit uns.
Im Text steht:
Das machen wir für Sie.
Und im Text steht auch:
das müssen Sie machen.
Man nennt das:
Allgemeine Geschäfts-Bedingungen
und Teilnahme-Bedingungen.

Vertrag Bildun
© Lebenshilfe Bremen, Illustrator Stafan Albers, Atelier Fleetinsel

Vielleicht möchten Sie
ein Seminar bei uns machen.
Dann müssen Sie
mit diesen Regeln einverstanden sein.
Und Sie müssen sich an diese Regeln halten.
Deshalb ist das ein wichtiger Text.

Daumen hoch
© Lebenshilfe Bremen, Illustrator Stafan Albers, Atelier Fleetinsel

Leichte Sprache und Rechts-Gültigkeit
Dieser Text in Leichter Sprache
ist zusätzlich.
Es gibt diesen Text auch in schwerer Sprache.
Der Text in schwerer Sprache ist rechts-gültig.
Das bedeutet:
Bei Gericht ist der Text in schwerer Sprache gültig.

Achtung
© Lebenshilfe Bremen, Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel
Richterin
© Lebenshilfe Bremen, Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel

Tipp: Wie Sie diesen Text lesen

Übersetzung vom Text in schwerer Sprache
Diesen Text gibt es auch in schwerer Sprache.
Jede Regel steht auch
im Text in schwerer Sprache.
Manche Wörter in schwerer Sprache
sind sehr wichtig.
Deshalb schreiben wir diese Wörter
auch im Text in Leichter Sprache.
So erkennen Sie die Wörter im Text wieder.

Übersetzung
© Lebenshilfe Bremen, Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel

Wort-Erklärungen
Wir erklären Wörter.
Sie können die Wörter nachlesen.
Wörter mit Erklärungen sehen so aus:
Die Wörter haben einen gelben Hintergrund.
So wie hier
.
Klicken Sie auf das Wort.
Dann kommen Sie zur Erklärung.

Leichte Sprache
© Lebenshilfe Bremen, Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel

Geschlechter-gerechte Sprache
Das bedeutet:
Man schreibt zum Beispiel:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Oder man macht ein Sternchen im Wort.
Und schreibt danach: innen.
Zum Beispiel so:
Teilnehmer*innen.
Damit will man sagen:
Es sind immer Frauen und Männer gemeint.

Das ist vielen Menschen wichtig.
Uns auch.
Frauen waren nämlich früher oft nicht gemeint.
Das darf heute nicht mehr so sein.

schreiben
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Mann im Rollstuhl und Frau
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Wen wir meinen
Wir meinen alle Menschen:

  • Frauen
  • Männer und Menschen
  • mit beiden Geschlechtern
Mann
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Warum wir geschlechter-gerechte Sprache
nicht benutzen

Wir meinen alle Menschen.
Aber wir schreiben nicht alle auf.
Wir möchten die Texte einfach schreiben.
Kurze Sätze sind nämlich leichter zu lesen.

Text aufklappen
Dieser Text ist sehr lang.
Wir erklären nämlich viele Dinge.
Deshalb haben wir den meisten Text eingeklappt.

Klicken Sie eine Überschrift an.
Dann können Sie den Text aufklappen.
Und Sie können den ganzen Text lesen.

Pfeil

Seminare bei der Lebenshilfe Bildung NRW
Bei der Lebenshilfe Bildung
kann man Kurse machen.
Ein anderes Wort für einen Kurs ist:
Seminar.
Es gibt verschiedene Arten von Seminaren.
Wir schreiben in diesem Text immer Seminar.
Wir meinen aber alle Arten von Seminaren.

Seminar
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Im Programm stehen:

  • Seminare:
    Ein Seminar ist ein Kurs
    über ein bestimmtes Thema.
  • Lehrgänge:
    Ein Lehrgang ist ein Seminar

    für mehrere Tage.

    Man lernt etwas über ein

    bestimmtes Thema.
  • Zertifikats-Kurse:
    Ein Zertifikats-Kurs ist eine Weiter-Bildung.

    Am Ende von der Weiter-Bildung

    bekommt man eine Urkunde.

    Ein anderes Wort für Urkunde ist:

    Zertifikat.


Seminar
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Gesprächs-Runde
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Urkunde
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1. Anmeldung

Sie melden sich für etwas bei uns an?
Dann bedeutet das:

  • Sie sind mit unseren Regeln einverstanden.
  • Sie bezahlen pünktlich.
  • Sie kommen zu Ihrem Seminar.
Gut
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Anmelde-Formular ausfüllen
Es gibt ein Anmelde-Formular
im Programm-Heft.
Füllen Sie das Anmelde-Formular aus.
Unterschreiben Sie das Anmelde-Formular.
Schicken Sie das Anmelde-Formular
an die Lebenshilfe Bildung NRW.

Anmelde-Formular
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Anmelde-Formular mit der Post schicken Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH
Abtstraße 21
50354 Hürth

Brief
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Anmelde-Formular als Fax schicken
Fax-Nummer:
02233 93245-732

Fax
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Anmelde-Formular als E-Mail schicken
E-Mail-Adresse:
nflbnshlf-nrwd

E-Mail
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Die Anmeldung ist ein Vertrag

Wenn wir Ihre Anmeldung bekommen haben,
dann gilt Ihre Anmeldung.
Das ist wie ein Vertrag.
Sie bekommen eine Anmelde-Bestätigung von uns.

Vertrag
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Wenn das Seminar trotzdem ausfällt

Vielleicht kann das Seminar trotzdem
nicht gemacht werden.
Zum Beispiel:
Die Seminar-Leitung wird krank.
Dann fällt das Seminar aus.
Und Sie bekommen Ihr Geld zurück.
Oder es gibt einen neuen Termin für das Seminar.

Seminar Absage
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Anmelde-Bestätigung abwarten

Vielleicht haben Sie die Anmeldung abgeschickt.
Jetzt denken Sie:
Ich kann auf jeden Fall beim Seminar teilnehmen.
Das ist nicht so.
Zuerst schicken wir Ihnen einen Brief.
Diesen Brief nennen wir:
Anmelde-Bestätigung
.
Dann können Sie am Seminar teilnehmen.

Brief
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2. Widerrufs-Recht

Sie dürfen Ihre Anmeldung zurück-nehmen Vielleicht haben Sie
das Anmelde-Formular abgeschickt.
Aber Sie haben es sich anders überlegt.
Und Sie wollen den Kurs doch nicht machen.
Dann dürfen Sie Ihre Anmeldung zurück-nehmen.
Ein anderes Wort für zurück-nehmen ist:
wider-rufen.

Halt Stopp
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So lange können Sie
Ihre Anmeldung wider-rufen

Sie haben das Anmelde-Formular abgeschickt.
Danach haben Sie 14 Tage Zeit.
Das sind zwei Wochen.
So lange können Sie Ihre Anmeldung wider-rufen.

Vertrag widerrufen
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Wichtig:

  • Sie müssen recht-zeitig
    Bescheid sagen.
  • Sie müssen aufschreiben:
    Ich möchte den Kurs doch nicht machen.
  • Das brauchen Sie nicht sagen:
    Warum möchten Sie das Seminar

    doch nicht machen.
14 Tage
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Schreiben
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Schicken Sie die den Widerruf zu uns

  • Mit der Post
  • Als Fax.
  • Oder als E-Mail.

Wohin genau?
Das steht oben in der Regel 1.

Brief, E-Mail, Fax
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3 Umbuchung

Jemand soll für Sie zum Seminar kommen
Sie haben sich zum Seminar angemeldet.
Das bedeutet:
Sie selbst kommen zum Seminar.
Es soll jemand anders für Sie zum Seminar kommen.
Das nennen wir: Umbuchung.
Das kostet extra Geld.
Die Umbuchung kostet 25 Euro.
Das Geld nennen wir:
Bearbeitungs-Gebühr.

25 Euro
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4. Rücktritt

Vom Seminar wieder abmelden
Sie können sagen:
Ich komme nicht zum Seminar.
Das nennen wir:
Rücktritt.

Rücktritt
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Das müssen Sie tun
Sie müssen uns schreiben.
Die Adressen stehen oben im Text.

Schreiben
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Geld bezahlen bei einem Rücktritt
Sie melden sich vom Seminar ab.
Das kostet 25 Euro.
Wir nennen das: Storno-Gebühr.

25 Euro
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Manchmal kostet der Rücktritt noch mehr.
Wenn der Rücktritt nämlich
4 Wochen vor dem Seminar ist.
Lesen Sie jetzt:
Wie viel Sie bei einem späten Rücktritt bezahlen müssen.

mehr bezahlen
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Rücktritt 30 Tage vorher
Das Seminar ist in 30 Tagen.
Das sind 4 Wochen.
Oder noch eher.
Jetzt melden Sie sich ab.

4 Wochen
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Sie müssen
die Hälfte
von der Seminar-Gebühr

bezahlen.

Die Hälfte
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Wie viel ist die Hälfte von Ihrer Seminar-Gebühr?
Fragen Sie nach.
Hier schreiben wir Beispiel für die Hälfte:

Geld bezahlen
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100  Euro
Seminar-Gebühr

Pfeil

4 Wochen vorher Rücktritt

Pfeil

50 Euro trotzdem bezahlen

Rücktritt 14 Tage vorher
Das Seminar ist in 14 Tagen.
Das sind 2 Wochen.
Oder noch eher.

2 Wochen
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Jetzt melden Sie sich ab.
Sie müssen
drei viertel
von der Seminar-Gebühr

bezahlen.

drei-viertel
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Wie viel sind drei viertel von Ihrer Seminar-Gebühr?
Fragen Sie nach.
Hier schreiben wir Beispiel für drei viertel:

Geld bezahlen
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100 Euro
Seminar-Gebühr

Pfeil

2 Woche vorher Rücktritt

Pfeil

75 Euro trotzdem bezahlen

Rücktritt 7 Tage vorher
Das Seminar ist in 7 Tagen.
Das ist 1 Woche.
Oder noch eher.
Jetzt melden Sie sich ab.

1 Woche
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Sie müssen
die ganze Seminar-Gebühr
bezahlen.
Man kann auch sagen:
Sie müssen das Seminar trotzdem bezahlen.

Ganz
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Wie viel ist Ihre ganze Seminar-Gebühr?
Fragen Sie nach.
Hier schreiben wir Beispiel:

Geld bezahlen
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100 Euro Seminar-Gebühr

Pfeil

eine Woche vorher Rücktritt

Pfeil

100 Euro trotzdem bezahlen

Rücktritt bei Seminaren mit vielen Terminen
Wir haben auch Seminare mit vielen Terminen.
Manchmal sind die Termine über 2 Jahre.
Vielleicht haben Sie mit so einem Seminar
schon angefangen.
Und Sie waren schon bei Seminaren.
Aber dann möchten Sie wieder aufhören.
Sie bekommen einen Teil vom Geld zurück.
Aber nicht alles.

mehrere Termine
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Wie viel Sie trotzdem bezahlen müssen?
Das steht in den Regeln vom Rücktritt.
Sie können auch nachfragen:
Wie viel muss ich trotzdem bezahlen?

reden
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5. Änderungen und Absagen

Wenn etwas mit dem Seminar nicht klappt
Wir sagen Ihnen sofort Bescheid
bei Änderungen oder Absagen.
Wir schreiben Ihnen.
Oder wir rufen Sie an.

Beschied sagen
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Änderungen beim Seminar sind erlaubt
Vielleicht passiert das einmal:
Sie haben sich für ein Seminar angemeldet.
Aber danach müssen wir etwas
bei diesem Seminar verändern.
Das dürfen wir.

telefonieren
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Termin vom Seminar verschieben
Wir dürfen den Termin
vom Seminar verschieben.

Termin verschieben
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Anderen Lehrer nehmen
Wir dürfen auch einen anderen Lehrer
für das Seminar nehmen.

Lehrer wechseln
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Andere Veränderungen
Wir dürfen auch etwas anderes verändern.
Sie können sich deswegen
nicht abmelden.

Veränderungen
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Vielleicht gefällt Ihnen die Veränderung nicht.
Und Sie möchten sich trotzdem abmelden.
Dann müssen Sie aber Geld bezahlen.
Dann sind nämlich die Regeln
für den Rücktritt gültig.
Lesen Sie dazu die Regeln bei Nummer 4.

Veränderung
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Warum wir Seminare absagen können
Es müssen eine bestimmte Zahl von Personen
an einem Seminar teilnehmen.
Das nennt man:
Mindest-Teilnehmerzahl.

Seminare
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Vielleicht gibt es bei einem Seminar
zu wenig Anmeldungen.
Dann können wir das Seminar absagen.

Wir können auch
die Teilnehmer aus 2 Seminaren
in ein Seminar schicken.
Das nennen wir:
Angebote zusammen-legen

Seminare
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Seminare zusammenlegen
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Das gilt in diesem Fall für Sie:
Wenn wir ein Seminar absagen
Vielleicht haben wir Ihr Seminar abgesagt.
Aber es gibt in einem anderen Seminar
noch einen freien Platz.
Dann nehmen Sie
an dem anderen Seminar teil.

Seminare
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Wenn es kein anderes Seminar für Sie gibt.
Dann fällt das Seminar aus.
Sie brauchen das Seminar nicht bezahlen.

Vielleicht haben Sie das Seminar schon bezahlt.
Dann bekommen Sie Ihr Geld zurück.

Geld zurück
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6. Seminar-Gebühren und Zahlungs-Bedingungen Regeln für das Bezahlen

Regeln für das Bezahlen

viel Geld
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Preis für das Seminar
Wir haben an verschiedenen Orten Infos
über unsere Seminare:

  • Im Programm-Heft.
    Auf Info-Zetteln.
  • Auf unserer Internet-Seite
Seminar-Infos
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Seminar
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Es steht immer ein Preis dabei.
Der Preis gilt immer für eine Person.

Preis für eine Person
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Umsatz-Steuer für Übernachtung und Verpflegung
Wir schreiben extra auf:
So viel kostet die Übernachtung.
Und so viel kostet die Verpflegung.
Wir schreiben den Gesamt-Preis auf.
Sie müssen den Gesamt-Preis bezahlen.

viel Geld
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Verpflegung / Übernachtung
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Ein Teil vom Gesamt-Preis
ist die Umsatz-Steuer.
Die Umsatz-Steuer ist Geld.
Das Geld bekommt das Finanz-Amt.

Umsatz-Steuer
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Es gibt ein Gesetz dafür.
An dieses Gesetz halten wir uns.
Das Gesetz heißt:
Umsatz-Steuer-Gesetz.

Gesetzbuch
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Rechnung für das Seminar sofort bezahlen
Sie bekommen eine Rechnung von uns.
Jede Rechnung von uns hat eine andere Nummer.
Das nennt man:
Rechnungs-Nummer.

Rechnung
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Bezahlen Sie die Rechnung sofort.
Machen Sie eine Überweisung
auf unser Konto.
Das ist ein Formular von der Bank.

Seminar
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Sie brauchen unsere Konto-Nummer.
Man sagt auch: IBAN-Nummer.
Die Konto-Nummer
lesen Sie auf der letzten Seite.

Banküberweisung
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Schreiben Sie auch auf die Überweisung:

  • Wer am Seminar teilnimmt.
  • Die Rechnungs-Nummer.

Die Rechnungs-Nummer steht auf der Rechnung.

Wenn Sie die Rechnung nicht bezahlen
Vielleicht haben Sie die Rechnung
schon bekommen.
Aber Sie haben das Seminar
noch nicht bezahlt.
Dann erinnern wir Sie daran.
Sie bekommen noch einen Brief von uns.
Wir erinnern Sie an das Bezahlen.

Mahnung
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Die Erinnerung kostet 5 Euro.
Das nennt man: Mahn-Gebühr.
Die Mahn-Gebühr müssen Sie auch bezahlen.
Jede neue Erinnerung kostet wieder 5 Euro.

Mahn-Gebühr
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Wenn Sie ein Seminar nicht zu Ende machen
Vielleicht werden Sie krank beim Seminar.
Oder es gibt einen anderen Grund.
Und deshalb machen Sie das Seminar nicht zu Ende.
Dann möchten Sie die Seminar-Gebühr
zurück-bekommen.
Das geht nicht.
Wir behalten trotzdem
die ganze Seminar-Gebühr von Ihnen.

Krank
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viel Geld
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7. Übernachtung und Unterkunft

Infos über Tagungs-Häuser
Die Kurse sind in Tagungs-Häusern.
Ein Tagungs-Haus ist wie ein Hotel.
Man kann dort nämlich übernachten.

Hotel
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Wir schreiben Infos über das Tagungs-Haus
ins Programm-Heft.
Oder auf den Info-Zettel.
Oder auf unsere Internet-Seite.

Info
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Einzel-Zimmer oder Doppel-Zimmer
Vielleicht kommen Sie von weiter weg.
Und Sie möchten im Tagungs-Haus übernachten.
Schreiben Sie auf Ihre Anmeldung:

  • Ich möchte ein Einzel-Zimmer.
  • Oder ich möchte ein Doppel-Zimmer.

Doppelzimmer
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Wenn alle Einzel-Zimmer besetzt sind
Sie möchten ein Einzel-Zimmer.
Aber es sind alle Einzel-Zimmer schon besetzt.
Dann bekommen Sie ein Einzel-Zimmer
in einem anderen Hotel.
Das andere Hotel ist in der Nähe
vom Tagungs-Haus.

kein Einzelzimmer
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Haus-Ordnung
Jedes Tagungs-Haus hat eine Haus-Ordnung.
Sie müssen sich an die Haus-Ordnung
vom Tagungs-Haus halten.

Haus-Ordnung
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8. Haftung

Verantwortung für Schäden
Vielleicht geht Ihnen etwas im Seminar kaputt.
Oder Sie verlieren etwas.
Dann übernehmen wir die Verantwortung dafür nicht.
Das bedeutet:
Sie bekommen von uns kein Geld
für einen Schaden.
Das bedeutet in schwerer Sprache:
Wir schließen die Haftung
für Schäden aus
.

nicht verstanden
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nicht bezahlen
© Lebenshilfe Bremen, Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel

Wann wir doch für einen Schaden bezahlen
Dafür gibt es 3 Ausnahmen.

Ausnahme 1:
Jemand von uns hat absichtlich
etwas von Ihnen kaputt gemacht.
Das nennt man: vorsätzlich.

kaputt
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Ausnahme 2:
Jemand von uns hat überhaupt nicht aufgepasst.
Das nennt man grob fahrlässig.
Und deshalb ist etwas von Ihnen kaputt gegangen.

Ausnahme 3:
Sie haben sich verletzt.
Oder Sie sind in unserem Seminar
krank geworden.

Verletzung
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Mit Jemand von uns meinen wir:

  • Mitarbeiter
  • Lehrer
  • Assistenten

Oder eine andere Person
von der Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH.

jemand von uns
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9. Gerichts-Stand

Regeln für den Streit am Gericht
Gerichts-Stand bedeutet:
Ein Gericht soll
bei einem Streit mit einer Firma
entscheiden.
Man muss bei einem Streit
zum Gericht in der Stadt von der Firma
gehen.

streit
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Richterin
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Für uns gilt:
Die Lebenshilfe Bildung NRW
ist in der Stadt Hürth.
Deshalb muss man zum Gericht
in der Stadt Hürth gehen.
Aber nur:

  • Für einen Streit über einen Vertrag mit uns.
  • Und wenn das Gesetz den Streit erlaubt.

10. Hinweise zum Datenschutz

Infos über Sie sagen wir nicht weiter
Infos über eine Person heißen:
personen-bezogene Daten.

Diese Infos sind privat.
Jeder Mensch bestimmt selbst:

  • Eine Person darf diese Infos wissen.
  • Oder eine Person darf diese Infos nicht wissen.
ich
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Sie sagen uns viele Infos über sich.
Zum Beispiel:
Wo Sie wohnen.
Oder wann Sie Geburtstag haben.
Wir sagen diese Infos nicht weiter.
Das nennt man: Datenschutz.

Datenschutz
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Sie können noch mehr darüber
in unserer Datenschutz-Erklärung lesen.
Das ist ein Text.
In der Datenschutz-Erklärung steht:
Das machen wir mit den Infos über Sie.

Datenschutz-Erklärung
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Die Datenschutz-Erklärung
gibt es auch in Leichter Sprache.

Datenschutz-Erklärung in Leichter Sprache
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11. Hinweise zur Streit-Beilegung

Eine Schlichtungs-Stelle
kann bei einem Streit helfen.
Es gibt besondere Regeln im Gesetz.

Gesetzbuch
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Wir machen nur bei einem Streit
mit Ihnen bei einer Schlichtungs-Stelle mit.
Wir machen das nicht für andere.

Streit schlichten
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12. Sonstiges

Vielleicht ist einmal eine Regel
von unseren Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen
nicht mehr gültig.
Dann sind trotzdem die anderen Regeln
noch gültig.

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