Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sind unterteilt in einen Allgemeinen Teil (nachfolgend „Teil A.“) und einen Besonderen Teil (nachfolgend „Teil B.“). Der Besondere Teil ist gegliedert in die Abschnitte: Besondere Bedingungen für die Erbringung von
Reiseleistungen (nachfolgend „Teil B. I.“),Besondere Bedingungen für die Erbringung von Fortbildungsleistungen (nachfolgend „Teil B. II.“) und Besondere Bedingungen für die Erbringung von E-Learningdienstleistungen (nachfolgend "Teil B. III.“).
Im Falle widersprüchlicher Bestimmungen der Regelungen des Allgemeinen Teils im Vergleich zu den jeweiligen Inhalten der Besonderen Teile, gehen Letztere bei der Bestimmung der geltenden Vertragsbedingungen vor.
(1) Unsere AGB gelten zum einen für die Teilnahme an allen von uns angebotenen Bildungsmaßnahmen inklusive des E-Learnings und zum anderen für die Erbringung von Reiseleistungen nach Maßgabe des zwischen uns, d. h. der Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH (nachfolgend „LH Bildung“) und unseren Vertragskunden:innen (nachfolgend „Teilnehmer:innen“ oder auch „Vertragspartner:in“) geschlossenen Vertrags.
(2) Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbraucher:innen als auch gegenüber Unternehmen, es sei denn, in dem jeweilig mit dem/der Vertragspartner:in vereinbarten Vertrag wird eine Differenzierung vorgenommen.
(3) Abweichende Bedingungen des/der Vertragspartners:in akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
(1) Die LH Bildung und der / die Vertragspartner:innen (nachfolgend zusammen auch „die Parteien“) beachten die datenschutzrechtlichen Vorgaben.
(2) Die Parteien werden einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Artikel 28 Abs. 3 DS-GVO) abschließen, sofern dies erforderlich wird.
(3) Weitere Informationen zum Umgang mit den Daten der Vertragspartner:innen sind in der gesonderten Datenschutzerklärung unter https://bildung.lebenshilfe-nrw.de/de/datenschutz/ einsehbar.
Die Begleitung der Teilnehmer:innen an unseren Angeboten findet in der Regel nicht durch medizinische Fachkräfte statt. Für Teilnehmer:innen, die einer dauerhaften Medikation bedürfen,
muss daher bei Veranstaltungsbeginn eine ärztliche Verordnung mit genauer Dosierungsanleitung vorliegen, die nicht älter als 4 Wochen ist.
(1) Auf Grundlage des nach Anmeldung je nach Erfordernis an den / die Teilnehmer:in übersandten, von diesem / dieser auszufüllenden und an die LH Bildung zurückzusenden Assistenzbogens
werden die Notwendigkeit und der Umfang sowie die Art und Weise einer ggf. notwendigen Assistenz des / der Teilnehmers:in in Bezug auf einen pflegerischen und/oder medikamentösen Unterstützungsbedarf ermittelt.
(2) In dem Assistenzbogen wird der pflegerische und medikamentöse Unterstützungsbedarf des/der Teilnehmers:in angegeben und dokumentiert. Eine solche Assistenz ist gesondert zu bezahlen und nur vor Ort, wenn der/die Teilnehmer:in angibt, dass er/sie Unterstützung braucht. Sollten besondere Fachkräfte einzusetzen sein, organisieren wir für den/die Teilnehmer:in einen Pflegedienst. Dies bedingt die Hergabe einer ärztlichen Verordnung des/der Teilnehmer:in
bei uns, die nicht älter als 4 Wochen sein darf.
(3) Bei einem höheren Unterstützungsbedarf als im Assistenzbogen angegeben, werden die Mehrkosten, also die Differenz zwischen den Kosten, die gemäß den Angaben im Assistenzbogen angefallen wären und den tatsächlich angefallenen Kosten dem / der Vertragspartner:in in Rechnung gestellt. Der / Die Teilnehmer:in ist verpflichtet, Änderungen seines / ihres pflegerischen und / oder medikamentösen Unterstützungsbedarfs betreffend, die sich noch vor der Veranstaltung ergeben, unverzüglich der LH Bildung mitzuteilen. Entstehen aus fehlenden oder wissentlich falschen Auskünften Zusatzkosten, sind diese von dem / der Teilnehmer:in zu tragen.
(4) Die LH Bildung behält sich vor, die Durchführung der Veranstaltung für den/die Teilnehmer:in zu beenden, wenn dies aufgrund von Umständen (z. B. Krankheit) notwendig ist. Anfallende Kosten (z. B. Rückreisekosten) werden dem / der Teilnehmer:in in Rechnung gestellt.
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten
betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.
(1) Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB).
(2) Mitteilungen des / der Vertragspartners:in zu dem jeweiligen Vertrag müssen in Textform (§ 126b BGB) erfolgen.
(1) Ist der / die Vertragspartner:in Kaufmann:frau, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder hat er / sie in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der LH Bildung und dem / der Vertragspartner:in nach Wahl der LH Bildung in 50354 Hürth oder der Sitz des / der Vertragspartners:in. Für Klagen gegen die LH Bildung ist in diesen Fällen jedoch Hürth ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(2) Die Beziehungen zwischen der LH Bildung und dem / der Vertragspartner:in unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten
Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht.
(3) Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Parteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Unsere Besondere Bedingungen für die Erbringung von Reiseleistungen gelten nach Maßgabe des zwischen uns und dem / der Teilnehmer:in geschlossenen Vertrages über die Erbringung von Reiseleistungen.
(1) Die verbindliche Anmeldung zu allen Reisen der LH Bildung erfolgt entweder schriftlich über das entsprechende Anmeldeformular im Programmheft oder online unter der Adresse https://bildung.lebenshilfe-nrw.de/reisen/index.php. Das ausgefüllte Anmeldeformular ist per Post, per Fax oder eingescannt per E-Mail an die LH Bildung zu senden. Mit der Anmeldung erkennt der / die Teilnehmer:in die AGB an und verpflichtet sich zur Teilnahme an der Reise sowie der fristgerechten Zahlung der entsprechenden Gebühren und Kosten.
(2) Nach der Anmeldung erhält der/die Teilnehmer:in eine Anmeldebestätigung und Rechnung. Der Zugang der Anmeldebestätigung gilt als Vertragsschluss.
(3) Ein Anspruch auf Teilnahme besteht vor Vertragsschluss nicht.
(4) Wir werden den Teilnehmern:innen rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen Reiseunterlagen übermitteln. Sollten diese nicht bis spätestens 4 Tage vor Leistungsbeginn zugegangen sein, hat sich der / die betroffene Teilnehmer:in umgehend an die LH Bildung zu wenden. Bei Kurzfristbuchungen
oder Änderungen der Buchung ab 14 Tagen vor Leistungsbeginn erhalten die Teilnehmer:innen die Reiseunterlagen über den gleichen Weg wie bei längerfristigen Buchungen. Im eigenen Interesse der Teilnehmer:innen bitten wir diese, die Reiseunterlagen nach Erhalt sorgsam zu überprüfen. Sämtliche Reiseunterlagen und das Anmeldeformular sind Vertragsinhalt.
(5) Die Reisen werden auf Basis der vollständigen und wahrheitsgetreuen Angaben über den/die Teilnehmer:in und ihrem Hilfebedarf zusammengestellt.
(1) Der / Die Teilnehmer:in ist verpflichtet, die für die gebuchten Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Nach Erhalt der Anmeldebestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Rechnungsbetrag ist zahlbar auf das in der Rechnung ausgewiesene Konto der LH Bildung. Der / Die Teilnehmer:in hat bei der Überweisung die Rechnungsnummer, die Reisenummer sowie den vollständigen Namen anzugeben. Die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen der Teilnehmer:innen sind nach § 651 Abs. 1 BGB insolvenzversichert.
(2) Der restliche Preis wird 4 Wochen vor Leistungsbeginn fällig, wenn feststeht, dass die Leistung
– wie gebucht – durchgeführt wird.
(3) Bei Kurzfristbuchungen (ab dem 28. Tag vor Leistungsbeginn) wird der gesamte Preis sofort fällig.
(4) Die Preise schließen die jeweils geltende Mehrwertsteuer mit ein. Die steuerliche Aufschlüsselung ist der Rechnung zu entnehmen.
(5) Die Gebühren im Falle eines Rücktritts und Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren werden jeweils sofort fällig.
(6) Die LH Bildung ist berechtigt, den Reiseplatz anderweitig zu vergeben, wenn der vollständige Reisepreis nicht innerhalb der vorgenannten Zahlungsfristen gezahlt wurde.
(1) Die LH Bildung kann den Reisepreis einseitig erhöhen.
(2) Die Erhöhung des Reisepreises ergibt sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
(3) Wir werden den/die Teilnehmer:in auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Die Unterrichtung des / der Teilnehmers:in hat mindestens 20 Tage vor Reisebeginn
zu erfolgen.
(4) Wir weisen darauf hin, dass der/die Teilnehmer:in eine Senkung des Reisepreises verlangen kann, wenn und soweit sich die vorstehend unter Absatz (2) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für die LH Bildung führt. Ein entsprechender Nachweis der niedrigeren Kosten für die LH Bildung obliegt dem/der Teilnehmer:in.
(5) Übersteigt die nach den vorstehenden Absätzen (1) – (3) vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann die LH Bildung sie nicht einseitig vornehmen. Wir können in diesem Fall aber dem / der Teilnehmer:in eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der/die
Teilnehmer:in innerhalb einer von uns bestimmten Frist, die angemessen sein muss,
(6) Die LH Bildung kann dem / der Teilnehmer:in in einem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Absatz (5) wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anbieten. Wir werden den / die Teilnehmer:in dazu nach Maßgabe des Artikels 250 § 10
EGBGB informieren. Nach dem Ablauf der von uns bestimmten Frist, gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
(7) Tritt der / die Teilnehmer:in vom Vertrag zurück, findet § 651h Absatz 1 Satz 2 und Absatz 5 BGB entsprechende Anwendung; Ansprüche des / der Teilnehmers:in nach § 651i Absatz 3 Nummer 7 BGB bleiben unberührt. Nimmt der / die Teilnehmer:in das Angebot zur Vertragsänderung oder zur
Teilnahme an einer Ersatzreise an und ist die Reise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit, gilt § 651m BGB entsprechend; ist sie von gleichwertiger Beschaffenheit, aber für den / die Teilnehmer:in mit geringeren Kosten verbunden, ist
im Hinblick auf den Unterschiedsbetrag § 651m Absatz 2 BGB entsprechend anzuwenden.
(1) Wir sind gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, den / die Teilnehmer:in bei Buchung über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, wird der / die Teilnehmer:in entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung ist der/die Teilnehmer:in über den Wechsel so rasch wie möglich zu unterrichten. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen (gemeinschaftliche Liste), findet der / die Teilnehmer:in unter www.lba.de > Häufig gesucht > Airlines mit Flugverbot.
(2) Wir weisen darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann.
(3) Es wird dringend empfohlen, Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente ausschließlich im Handgepäck zu befördern.
(1) Die Anmeldung zur Reise ist grundsätzlich personengebunden und die Teilnahmebestätigung an der Reise nicht übertragbar. Bei einer Pauschalreise kann die Reise hingegen bis zum 31. Tag vor Reisebeginn und im Falle eines vergleichbaren Assistenzbedarfs auf eine andere Person übertragen
werden. Dafür wird eine gesonderte Gebühr von € 50,– pro Teilnehmer:in erhoben. Gegenüber Leistungserbringern (z. B. Fluggesellschaften) entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet.
(2) Der Vertrag wird unter der auflösenden Bedingung geschlossen, dass sich an den Umständen des/der Teilnehmer:in und seinem / ihrem Hilfebedarf nichts Wesentliches verändert. Etwaige Veränderungen hat der / die Teilnehmer:in der LH Bildung unverzüglich mitzuteilen.
(3) Auf Wunsch des/der Teilnehmers:in nimmt die LH Bildung, soweit durchführbar, bis zum 31. Tag vor Reisebeginn eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor. Als Umbuchungen gelten z. B. Änderungen des Termins, des Ziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung. Dafür wird eine gesonderte Gebühr von € 50,– pro Teilnehmer:in erhoben. Gegenüber Leistungserbringern (z.B. Fluggesellschaften) entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Wir weisen darauf hin, dass Umbuchungen zum Verlust von zum Zeitpunkt der ursprünglichen Buchung ggf. geltenden Vergünstigungen und Rabatten und damit zu höheren Endpreisen für den / die Teilnehmer:in führen können, welche von diesem / dieser zusätzlich zu tragen wären.
(1) Vor Vertragsschluss können wir jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die wir den / die Teilnehmer:in vor Buchung selbstverständlich informieren
werden.
(2) Änderungen wesentlicher Leistungen gegenüber dem vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Vertragsschluss und vor Leistungsbeginn notwendig werden und von der LH Bildung nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere so weit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
(3) Wir werden den/die Teilnehmer:innen über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund informieren. Gegebenenfalls wird die LH Bildung den / die Teilnehmer:innen eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt anbieten.
(4) Die Reisen werden mit einer Mindestteilnehmerzahl geplant, welche dem entsprechenden Anmeldeformular im Programmheft entnommen werden können. Im Falle des Nichterreichens einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. den vorvertraglichen Informationen und in der Bestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl haben wir das Recht gemäß § 651h Abs. 4 Nr. 1 BGB von der Reise zurückzutreten.
(5) Die LH Bildung kann ebenfalls im Falle des § 651h Abs. 4 Nr. 2 BGB vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert sind; in diesem Fall haben wir den Rücktritt unverzüglich nach
Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Treten wir vom Vertrag zurück, verlieren wir in diesem Fall den Anspruch auf den vereinbarten Preis.
(6) Den angezahlten Reisepreis erhält der/die Teilnehmer:in im Falle der wirksamen Ausübung des Rücktrittsrechts nach vorstehendem Absatz (4) oder (5) unverzüglich in voller Höhe zurück, sofern dieser / diese nicht zuvor von seinem / ihrem Recht Gebrauch macht, nach Erklärung des Reiserücktritts seitens der LH Bildung eine mindestens gleichwertige andere Reise aus unserem Angebot zu buchen.
(7) Ist die LH Bildung bei Nichtzustandekommen der Reise in der Lage, dem/der Teilnehmer:in die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise aus dem Programm anzubieten, so kann der/die Teilnehmer:in die Teilnahme an diesem vergleichbaren Angebot verlangen. Der/Die Teilnehmer:in hat jedoch die vorgenannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise der LH Bildung gegenüber geltend zu machen.
(8) Die LH Bildung ist berechtigt, den Reiseplatz anderweitig zu vergeben, wenn der Assistenzbogen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, spätestens aber bis 90 Tage vor Reiseantritt vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und unterschrieben an die LH Bildung zurückgesandt
wurde.
(9) Wir können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen, wenn die Durchführung der gebuchten Leistung trotz einer entsprechenden Abmahnung durch uns von dem/der Teilnehmer:in nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein/eine Teilnehmer:in in
solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Das ist z. B. der Fall, wenn bei der Anmeldung keine vollständigen oder wahrheitswidrige Angaben (z.B. fehlender Hinweis über erhöhten Betreuungsbedarf etc.) gemacht wurden oder wenn der / die Teilnehmer:in auf Dauer keine Gruppenfähigkeit aufweist, sodass eine weitere Teilnahme für die übrigen Teilnehmer:innen nicht tragbar ist. Der Reisepreis steht in diesen Fällen weiterhin der LH Bildung zu. Die LH Bildung muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen
Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden. Auftretende Rückreisekosten fallen zulasten des/der betroffenen Teilnehmers:in.
(1) Der / Die Teilnehmer:in hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. Die LH Bildung haftet für solche Reisemängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Die Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
(1) Bei Vorliegen eines Leistungsmangels kann der / die Teilnehmer:in unbeschadet der Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Leistungsmangel ist von dem / der Teilnehmer:in oder von einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Vertrag umfassten Leistungen beteiligt ist und für die LH Bildung nicht vorhersehbar oder nicht
vermeidbar war oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Bei Buchung einer Pauschalreise kann der / die Teilnehmer:in auch eine angemessene Entschädigung in Geld wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich
beeinträchtigt wird.
(2) Die Haftung der LH Bildung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des vereinbarten Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des / der Teilnehmers:in nicht schuldhaft herbeigeführt wird.
(3) Für alle gegen die LH Bildung gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf das Dreifache des vereinbarten Preises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je
Teilnehmer:in und gebuchter Leistung. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
(4) Die LH Bildung haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den / die Teilnehmer:in erkennbar nicht Bestandteil der gebuchten Leistungen sind.
(5) Ein Schadensersatzanspruch gegen die LH Bildung ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als das aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungserbringer zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
(6) Die Beteiligung an Sport- und anderen Veranstaltungen und Aktivitäten muss der / die Teilnehmer:in selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der / die Teilnehmer:in vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet die LH Bildung nur, wenn sie ein Verschulden trifft. Wir empfehlen den Abschluss einer Unfallversicherung.
(1) Der / Die Teilnehmer:in kann vor Reisebeginn jederzeit durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rückrücktrittserklärung bei der LH Bildung. Tritt der/die Teilnehmer:in vom Vertrag zurück oder tritt er / sie ohne vom
Vertrag zurückzutreten, eine Reise nicht an, so ist die LH Bildung berechtigt, für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen, Ersatz zu verlangen. Diese Entschädigung beträgt bei:
(2) Die LH Bildung behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist die LH Bildung verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
(3) Der / Die Teilnehmer:in kann bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn einer Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise
wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise
voraussichtlich beeinträchtigen.
(4) Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem/der Teilnehmer:in angemessene
andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der / Die Teilnehmer:in kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr den Vertrag kündigen, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
Wir weisen darauf hin, dass gemäß §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2
Satz 1 Nr. 9 BGB bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und
§ 651c BGB sowie bei Verträgen über Einzelleistungen, die im
Fernabsatz abgeschlossen werden (Briefe, Telefon, Telekopie,
E-Mail, SMS, Rundfunk, Telemedien, Onlinedienste), kein
Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen
Rücktritts- und Kündigungsrechte, bei Pauschalreisen insbesondere
das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe dazu
auch § 10). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der
Pauschalreisevertrag nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossen worden ist, es sei denn, die
mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss
beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers
geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein
Widerrufsrecht.
Hinsichtlich der Unterrichtung über die wichtigsten Rechte
der Teilnehmer:innen nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
und unsere Informationspflichten bei Pauschalreiseverträgen
nach Artikel 250 § 3 EGBGB verweisen wir auf das den
AGB anliegende Formblatt.
Die Anmeldung zu allen Seminaren, Lehrgängen, Fachtagungen
und Zertifikatsseminare der LH Bildung (Seminare), erfolgt
schriftlich unter Einreichung des dafür vorgesehenen
Anmeldeformulars. Dieses ist in unserem Programmheft
sowie online unter https://bildung.lebenshilfe-nrw.de/de/
fortbildung/seminare-fortbildung.php einzusehen. Das ausgefüllte
und unterzeichnete Anmeldeformular ist per Post,
per Fax, oder eingescannt per E-Mail an die LH Bildung zu
senden. Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer:in
unsere AGB an und verpflichten sich insbesondere zur Teilnahme
an dem Seminar sowie der fristgerechten Zahlung
der entsprechenden Gebühren und Kosten. Der Zugang der
Anmeldeeingangsbestätigung bei dem/der Teilnehmer:in
gilt als Vertragsschluss. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht
vor Vertragsschluss nicht.
Der/Die Teilnehmer:in ist verpflichtet, das Seminarentgelt
vor Beginn eines Seminares oder Kurses zu bezahlen. Die
Seminargebühren verstehen sich pro Teilnehmer:in. Es gelten
die Preise gemäß der Ankündigung in unserem aktuellen
Programmheft beziehungsweise der Einzelausschreibung.
Die Übernachtungs- und Verpflegungskosten enthalten die
Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Seminargebühren
sind fällig mit Erhalt der Rechnung. Der/Die Teilnehmer:in
kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit des jeweiligen
Rechnungsbetrags in Verzug. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt
werden Verbrauchern ggü. € 5,- Mahn- und Bearbeitungsgebühren
berechnet. Unternehmen ggü. findet §
288 Abs. 5 BGB Anwendung. Erstattungen für nicht vollständig
abgenommene Leistungen erfolgen nicht. Der Rechnungsbetrag
ist zahlbar durch Überweisung auf das in der
Rechnung ausgewiesene Konto der LH Bildung. Bei der
Überweisung ist die Rechnungsnummer und ihr Name beziehungsweise
der Name des/der Teilnehmer:in oder des
Unternehmens sowie die von uns ausgegebene Veranstaltungsnummer
anzugeben.
Die Anmeldung zu unseren Seminaren ist grundsätzlich personengebunden.
Bei Verhinderung kann eine Ersatzperson
für das Seminar benannt werden. Für die Umbuchung wird
eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,– erhoben.
(1) Die Seminare werden mit einer Mindestteilnehmerzahl
geplant. Im Falle des Nichterreichens einer in dem jeweiligen
Programmheft bzw. den vorvertraglichen Informationen
104
und in der Bestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl
haben wir das Recht von der Fortbildung zurückzutreten.
(2) Wir können ebenfalls vor Leistungsbeginn vom Vertrag
zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher
Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert
sind; in diesem Fall haben wir den Rücktritt unverzüglich
nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
Treten wir vom Vertrag zurück, verlieren wir in diesem Fall
den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Wir behalten uns
auch Terminverschiebungen aus wichtigem Grund vor. In
Ausnahmefällen kann ein Wechsel des/der Referenten:in
notwendig sein. Ein Wechsel des/der Referenten:in berechtigt
den/die Teilnehmer:in nicht zum Rücktritt vom Seminar.
Wir werden dem/der Teilnehmer:in etwaige Änderungen
schnellstmöglich mitteilen. Teilnehmer:innen können, sofern
freie Plätze gegeben sind, ein anderes Angebot ihrer
Wahl belegen.
(3) Die angezahlten Seminargebühren erhält der/die Teilnehmer:
in im Falle eines wirksamen Rücktritts unverzüglich in
voller Höhe zurück, sofern er/sie nicht zuvor von seinem/ihrem
Recht Gebrauch macht, nach Erklärung des Rücktritts
seitens der LH Bildung ein mindestens gleichwertiges anderes
Seminar aus unserem Angebot zu buchen.
(4) Ist die LH Bildung bei Nichtzustandekommen des Seminars
in der Lage, dem/der Teilnehmer:in die Teilnahme an
einem anderen, mindestens gleichwertigen Seminar aus
dem Programmheft anzubieten, so kann der/die Teilnehmer:
in die Teilnahme an diesem vergleichbaren Angebot
verlangen. Der/Die Teilnehmer:in hat jedoch die vorgenannten
Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die Absage
des Seminars der LH Bildung gegenüber geltend zu machen.
Die Teilnahme an Seminaren der LH Bildung kann mit Übernachtungen
in Tagungshäusern verbunden sein. Mit der Anmeldung
ist anzugeben, ob die Übernachtung im Einzeloder
Doppelzimmer erfolgen soll. Teilnehmer:innen verpflichten
sich zur Einhaltung der Hausordnung des
Tagungshauses sowie der erhaltenen Programmausschreibung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Tagungshäuser
nur über ein begrenztes Kontingent an Zimmern, insbesondere
Einzelzimmern, verfügen. Bei Auslastung der Bettenkapazität
des Tagungshauses kann auch eine Unterbringung in
nahe gelegene Hotels nötig sein und nach Absprache mit
dem/der Teilnehmer:in erfolgen. Ein Anspruch des/der Teilnehmers:
in auf eine anderweitige Unterbringung besteht
nicht.
Die Anmeldung zu der E-Learning-Plattform der LH Bildung
erfolgt über das Internet unter den in vorstehendem § 1 Absatz
(1) stehenden Adressen. Mit der elektronischen Anmeldung
erkennen die Vertragspartner:innen und Anwender:innen
unsere AGB an und verpflichten sich insbesondere zur
Nutzung unserer E-Learning Plattform sowie der fristgerechten
Zahlung der entsprechenden Gebühren und Kosten.
Der Zugang der Anmeldeeingangsbestätigung bei dem/
der Vertragspartner:in gilt als Vertragsschluss. Ein Anspruch
auf Teilnahme besteht vor Vertragsschluss nicht.
des Mietverhältnisses ist unzulässig.
Stand: November 2024.
Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH
Allgemeine Geschäfts-Bedingungen
Wichtiger Text in Leichter Sprache
In diesem Text stehen die Regeln
für einen Vertrag mit uns.
Im Text steht:
Das machen wir für Sie.
Und im Text steht auch:
das müssen Sie machen.
Man nennt das:
Allgemeine Geschäfts-Bedingungen
und Teilnahme-Bedingungen.
Vielleicht möchten Sie
ein Seminar bei uns machen.
Dann müssen Sie
mit diesen Regeln einverstanden sein.
Und Sie müssen sich an diese Regeln halten.
Deshalb ist das ein wichtiger Text.
Leichte Sprache und Rechts-Gültigkeit
Dieser Text in Leichter Sprache
ist zusätzlich.
Es gibt diesen Text auch in schwerer Sprache.
Der Text in schwerer Sprache ist rechts-gültig.
Das bedeutet:
Bei Gericht ist der Text in schwerer Sprache gültig.
Übersetzung vom Text in schwerer Sprache
Diesen Text gibt es auch in schwerer Sprache.
Jede Regel steht auch
im Text in schwerer Sprache.
Manche Wörter in schwerer Sprache
sind sehr wichtig.
Deshalb schreiben wir diese Wörter
auch im Text in Leichter Sprache.
So erkennen Sie die Wörter im Text wieder.
Wort-Erklärungen
Wir erklären Wörter.
Sie können die Wörter nachlesen.
Wörter mit Erklärungen sehen so aus:
Die Wörter haben einen gelben Hintergrund.
So wie hier.
Klicken Sie auf das Wort.
Dann kommen Sie zur Erklärung.
Geschlechter-gerechte Sprache
Das bedeutet:
Man schreibt zum Beispiel:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Oder man macht ein Sternchen im Wort.
Und schreibt danach: innen.
Zum Beispiel so:
Teilnehmer*innen.
Damit will man sagen:
Es sind immer Frauen und Männer gemeint.
Das ist vielen Menschen wichtig.
Uns auch.
Frauen waren nämlich früher oft nicht gemeint.
Das darf heute nicht mehr so sein.
Wen wir meinen
Wir meinen alle Menschen:
Warum wir geschlechter-gerechte Sprache
nicht benutzen
Wir meinen alle Menschen.
Aber wir schreiben nicht alle auf.
Wir möchten die Texte einfach schreiben.
Kurze Sätze sind nämlich leichter zu lesen.
Text aufklappen
Dieser Text ist sehr lang.
Wir erklären nämlich viele Dinge.
Deshalb haben wir den meisten Text eingeklappt.
Klicken Sie eine Überschrift an.
Dann können Sie den Text aufklappen.
Und Sie können den ganzen Text lesen.
Seminare bei der Lebenshilfe Bildung NRW
Bei der Lebenshilfe Bildung
kann man Kurse machen.
Ein anderes Wort für einen Kurs ist:
Seminar.
Es gibt verschiedene Arten von Seminaren.
Wir schreiben in diesem Text immer Seminar.
Wir meinen aber alle Arten von Seminaren.
Im Programm stehen:
Sie melden sich für etwas bei uns an?
Dann bedeutet das:
Anmelde-Formular ausfüllen
Es gibt ein Anmelde-Formular
im Programm-Heft.
Füllen Sie das Anmelde-Formular aus.
Unterschreiben Sie das Anmelde-Formular.
Schicken Sie das Anmelde-Formular
an die Lebenshilfe Bildung NRW.
Anmelde-Formular mit der Post schicken Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH
Abtstraße 21
50354 Hürth
Anmelde-Formular als Fax schicken
Fax-Nummer:
02233 93245-732
Anmelde-Formular als E-Mail schicken
E-Mail-Adresse:
nflbnshlf-nrwd
Wenn wir Ihre Anmeldung bekommen haben,
dann gilt Ihre Anmeldung.
Das ist wie ein Vertrag.
Sie bekommen eine Anmelde-Bestätigung von uns.
Vielleicht kann das Seminar trotzdem
nicht gemacht werden.
Zum Beispiel:
Die Seminar-Leitung wird krank.
Dann fällt das Seminar aus.
Und Sie bekommen Ihr Geld zurück.
Oder es gibt einen neuen Termin für das Seminar.
Vielleicht haben Sie die Anmeldung abgeschickt.
Jetzt denken Sie:
Ich kann auf jeden Fall beim Seminar teilnehmen.
Das ist nicht so.
Zuerst schicken wir Ihnen einen Brief.
Diesen Brief nennen wir:
Anmelde-Bestätigung.
Dann können Sie am Seminar teilnehmen.
Sie dürfen Ihre Anmeldung zurück-nehmen Vielleicht haben Sie
das Anmelde-Formular abgeschickt.
Aber Sie haben es sich anders überlegt.
Und Sie wollen den Kurs doch nicht machen.
Dann dürfen Sie Ihre Anmeldung zurück-nehmen.
Ein anderes Wort für zurück-nehmen ist:
wider-rufen.
So lange können Sie
Ihre Anmeldung wider-rufen
Sie haben das Anmelde-Formular abgeschickt.
Danach haben Sie 14 Tage Zeit.
Das sind zwei Wochen.
So lange können Sie Ihre Anmeldung wider-rufen.
Wichtig:
Schicken Sie die den Widerruf zu uns
Wohin genau?
Das steht oben in der Regel 1.
Jemand soll für Sie zum Seminar kommen
Sie haben sich zum Seminar angemeldet.
Das bedeutet:
Sie selbst kommen zum Seminar.
Es soll jemand anders für Sie zum Seminar kommen.
Das nennen wir: Umbuchung.
Das kostet extra Geld.
Die Umbuchung kostet 25 Euro.
Das Geld nennen wir:
Bearbeitungs-Gebühr.
Vom Seminar wieder abmelden
Sie können sagen:
Ich komme nicht zum Seminar.
Das nennen wir:
Rücktritt.
Das müssen Sie tun
Sie müssen uns schreiben.
Die Adressen stehen oben im Text.
Geld bezahlen bei einem Rücktritt
Sie melden sich vom Seminar ab.
Das kostet 25 Euro.
Wir nennen das: Storno-Gebühr.
Manchmal kostet der Rücktritt noch mehr.
Wenn der Rücktritt nämlich
4 Wochen vor dem Seminar ist.
Lesen Sie jetzt:
Wie viel Sie bei einem späten Rücktritt bezahlen müssen.
Rücktritt 30 Tage vorher
Das Seminar ist in 30 Tagen.
Das sind 4 Wochen.
Oder noch eher.
Jetzt melden Sie sich ab.
Sie müssen
die Hälfte
von der Seminar-Gebühr
bezahlen.
Wie viel ist die Hälfte von Ihrer Seminar-Gebühr?
Fragen Sie nach.
Hier schreiben wir Beispiel für die Hälfte:
100 Euro
Seminar-Gebühr
4 Wochen vorher Rücktritt
50 Euro trotzdem bezahlen
Rücktritt 14 Tage vorher
Das Seminar ist in 14 Tagen.
Das sind 2 Wochen.
Oder noch eher.
Jetzt melden Sie sich ab.
Sie müssen
drei viertel
von der Seminar-Gebühr
bezahlen.
Wie viel sind drei viertel von Ihrer Seminar-Gebühr?
Fragen Sie nach.
Hier schreiben wir Beispiel für drei viertel:
100 Euro
Seminar-Gebühr
2 Woche vorher Rücktritt
75 Euro trotzdem bezahlen
Rücktritt 7 Tage vorher
Das Seminar ist in 7 Tagen.
Das ist 1 Woche.
Oder noch eher.
Jetzt melden Sie sich ab.
Sie müssen
die ganze Seminar-Gebühr
bezahlen.
Man kann auch sagen:
Sie müssen das Seminar trotzdem bezahlen.
Wie viel ist Ihre ganze Seminar-Gebühr?
Fragen Sie nach.
Hier schreiben wir Beispiel:
100 Euro Seminar-Gebühr
eine Woche vorher Rücktritt
100 Euro trotzdem bezahlen
Rücktritt bei Seminaren mit vielen Terminen
Wir haben auch Seminare mit vielen Terminen.
Manchmal sind die Termine über 2 Jahre.
Vielleicht haben Sie mit so einem Seminar
schon angefangen.
Und Sie waren schon bei Seminaren.
Aber dann möchten Sie wieder aufhören.
Sie bekommen einen Teil vom Geld zurück.
Aber nicht alles.
Wie viel Sie trotzdem bezahlen müssen?
Das steht in den Regeln vom Rücktritt.
Sie können auch nachfragen:
Wie viel muss ich trotzdem bezahlen?
Wenn etwas mit dem Seminar nicht klappt
Wir sagen Ihnen sofort Bescheid
bei Änderungen oder Absagen.
Wir schreiben Ihnen.
Oder wir rufen Sie an.
Änderungen beim Seminar sind erlaubt
Vielleicht passiert das einmal:
Sie haben sich für ein Seminar angemeldet.
Aber danach müssen wir etwas
bei diesem Seminar verändern.
Das dürfen wir.
Termin vom Seminar verschieben
Wir dürfen den Termin
vom Seminar verschieben.
Anderen Lehrer nehmen
Wir dürfen auch einen anderen Lehrer
für das Seminar nehmen.
Andere Veränderungen
Wir dürfen auch etwas anderes verändern.
Sie können sich deswegen
nicht abmelden.
Vielleicht gefällt Ihnen die Veränderung nicht.
Und Sie möchten sich trotzdem abmelden.
Dann müssen Sie aber Geld bezahlen.
Dann sind nämlich die Regeln
für den Rücktritt gültig.
Lesen Sie dazu die Regeln bei Nummer 4.
Warum wir Seminare absagen können
Es müssen eine bestimmte Zahl von Personen
an einem Seminar teilnehmen.
Das nennt man:
Mindest-Teilnehmerzahl.
Vielleicht gibt es bei einem Seminar
zu wenig Anmeldungen.
Dann können wir das Seminar absagen.
Wir können auch
die Teilnehmer aus 2 Seminaren
in ein Seminar schicken.
Das nennen wir:
Angebote zusammen-legen
Das gilt in diesem Fall für Sie:
Wenn wir ein Seminar absagen
Vielleicht haben wir Ihr Seminar abgesagt.
Aber es gibt in einem anderen Seminar
noch einen freien Platz.
Dann nehmen Sie
an dem anderen Seminar teil.
Wenn es kein anderes Seminar für Sie gibt.
Dann fällt das Seminar aus.
Sie brauchen das Seminar nicht bezahlen.
Vielleicht haben Sie das Seminar schon bezahlt.
Dann bekommen Sie Ihr Geld zurück.
Regeln für das Bezahlen
Preis für das Seminar
Wir haben an verschiedenen Orten Infos
über unsere Seminare:
Es steht immer ein Preis dabei.
Der Preis gilt immer für eine Person.
Umsatz-Steuer für Übernachtung und Verpflegung
Wir schreiben extra auf:
So viel kostet die Übernachtung.
Und so viel kostet die Verpflegung.
Wir schreiben den Gesamt-Preis auf.
Sie müssen den Gesamt-Preis bezahlen.
Ein Teil vom Gesamt-Preis
ist die Umsatz-Steuer.
Die Umsatz-Steuer ist Geld.
Das Geld bekommt das Finanz-Amt.
Es gibt ein Gesetz dafür.
An dieses Gesetz halten wir uns.
Das Gesetz heißt:
Umsatz-Steuer-Gesetz.
Rechnung für das Seminar sofort bezahlen
Sie bekommen eine Rechnung von uns.
Jede Rechnung von uns hat eine andere Nummer.
Das nennt man:
Rechnungs-Nummer.
Bezahlen Sie die Rechnung sofort.
Machen Sie eine Überweisung
auf unser Konto.
Das ist ein Formular von der Bank.
Sie brauchen unsere Konto-Nummer.
Man sagt auch: IBAN-Nummer.
Die Konto-Nummer
lesen Sie auf der letzten Seite.
Schreiben Sie auch auf die Überweisung:
Die Rechnungs-Nummer steht auf der Rechnung.
Wenn Sie die Rechnung nicht bezahlen
Vielleicht haben Sie die Rechnung
schon bekommen.
Aber Sie haben das Seminar
noch nicht bezahlt.
Dann erinnern wir Sie daran.
Sie bekommen noch einen Brief von uns.
Wir erinnern Sie an das Bezahlen.
Die Erinnerung kostet 5 Euro.
Das nennt man: Mahn-Gebühr.
Die Mahn-Gebühr müssen Sie auch bezahlen.
Jede neue Erinnerung kostet wieder 5 Euro.
Wenn Sie ein Seminar nicht zu Ende machen
Vielleicht werden Sie krank beim Seminar.
Oder es gibt einen anderen Grund.
Und deshalb machen Sie das Seminar nicht zu Ende.
Dann möchten Sie die Seminar-Gebühr
zurück-bekommen.
Das geht nicht.
Wir behalten trotzdem
die ganze Seminar-Gebühr von Ihnen.
Infos über Tagungs-Häuser
Die Kurse sind in Tagungs-Häusern.
Ein Tagungs-Haus ist wie ein Hotel.
Man kann dort nämlich übernachten.
Wir schreiben Infos über das Tagungs-Haus
ins Programm-Heft.
Oder auf den Info-Zettel.
Oder auf unsere Internet-Seite.
Einzel-Zimmer oder Doppel-Zimmer
Vielleicht kommen Sie von weiter weg.
Und Sie möchten im Tagungs-Haus übernachten.
Schreiben Sie auf Ihre Anmeldung:
Wenn alle Einzel-Zimmer besetzt sind
Sie möchten ein Einzel-Zimmer.
Aber es sind alle Einzel-Zimmer schon besetzt.
Dann bekommen Sie ein Einzel-Zimmer
in einem anderen Hotel.
Das andere Hotel ist in der Nähe
vom Tagungs-Haus.
Haus-Ordnung
Jedes Tagungs-Haus hat eine Haus-Ordnung.
Sie müssen sich an die Haus-Ordnung
vom Tagungs-Haus halten.
Verantwortung für Schäden
Vielleicht geht Ihnen etwas im Seminar kaputt.
Oder Sie verlieren etwas.
Dann übernehmen wir die Verantwortung dafür nicht.
Das bedeutet:
Sie bekommen von uns kein Geld
für einen Schaden.
Das bedeutet in schwerer Sprache:
Wir schließen die Haftung
für Schäden aus.
Wann wir doch für einen Schaden bezahlen
Dafür gibt es 3 Ausnahmen.
Ausnahme 1:
Jemand von uns hat absichtlich
etwas von Ihnen kaputt gemacht.
Das nennt man: vorsätzlich.
Ausnahme 2:
Jemand von uns hat überhaupt nicht aufgepasst.
Das nennt man grob fahrlässig.
Und deshalb ist etwas von Ihnen kaputt gegangen.
Ausnahme 3:
Sie haben sich verletzt.
Oder Sie sind in unserem Seminar
krank geworden.
Mit Jemand von uns meinen wir:
Oder eine andere Person
von der Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH.
Regeln für den Streit am Gericht
Gerichts-Stand bedeutet:
Ein Gericht soll
bei einem Streit mit einer Firma
entscheiden.
Man muss bei einem Streit
zum Gericht in der Stadt von der Firma
gehen.
Für uns gilt:
Die Lebenshilfe Bildung NRW
ist in der Stadt Hürth.
Deshalb muss man zum Gericht
in der Stadt Hürth gehen.
Aber nur:
Infos über Sie sagen wir nicht weiter
Infos über eine Person heißen:
personen-bezogene Daten.
Diese Infos sind privat.
Jeder Mensch bestimmt selbst:
Sie sagen uns viele Infos über sich.
Zum Beispiel:
Wo Sie wohnen.
Oder wann Sie Geburtstag haben.
Wir sagen diese Infos nicht weiter.
Das nennt man: Datenschutz.
Sie können noch mehr darüber
in unserer Datenschutz-Erklärung lesen.
Das ist ein Text.
In der Datenschutz-Erklärung steht:
Das machen wir mit den Infos über Sie.
Die Datenschutz-Erklärung
gibt es auch in Leichter Sprache.
Eine Schlichtungs-Stelle
kann bei einem Streit helfen.
Es gibt besondere Regeln im Gesetz.
Wir machen nur bei einem Streit
mit Ihnen bei einer Schlichtungs-Stelle mit.
Wir machen das nicht für andere.
Vielleicht ist einmal eine Regel
von unseren Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen
nicht mehr gültig.
Dann sind trotzdem die anderen Regeln
noch gültig.