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Anmeldung zu unseren Urlaubsreisen

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Die Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH bietet viele Reisen für Menschen mit Behinderung an. Alle Reisen finden Sie in unserem Schöne Zeiten Programm. Sie können sich direkt online anmelden oder auf ursprünglichem Weg per Anmeldebogen und Versand per E-Mail oder Post. Sie können sich Ihren bequemsten Weg einfach aussuchen.

Hier geht es zur Anmeldung (Sie haben zwei Möglichkeiten):

  1. Jetzt NEU: Online-Anmeldung per Kontaktformular. Klicken Sie hier.
  2. ODER

  3. Anmeldebogen und den Versand per E-Mail oder per Post.
    Für den Ameldebogen für Reisen für Erwachsene klicken Sie hier.
    Für den Ameldebogen für Reisen für Kinder und Jugendliche klicken Sie hier.
    Bitte beachten Sie bei diesem Anmeldeweg: Nach dem Ausfüllen des Anmeldebogens, müssen Sie uns diesen per E-Mail (als Scan) oder per Post zusenden

Häufig gestellte Fragen rund um die Anmeldung:

FAQ Schöne Zeiten

Reisen als Teilnehmer:in

Bis wann muss meine Anmeldung da sein?

Ihre Anmeldung sollte bis zum 11. Januar 2026 bei uns sein.
Erst ab dem 19. Januar 2025 bekommen Sie eine Anmelde-Bestätigung.
Sie können sich auch noch nach dem 11. Januar anmelden.
Es gibt dann allerdings wahrscheinlich weniger Plätze.
Auf den Anmelde-Unterlagen ist ein Stift abgebildet.
Das bedeutet: Bitte ausfüllen.
Die Anmelde-Unterlagen finden Sie auf den Seiten 86-88 (Kinder- und Jugendreisen) und auf den Seiten 92-94 (Erwachsenen-Reisen)
Die Online-Anmeldung finden Sie unter:
https://bildung.lebenshilfe-nrw.de/reisen/anmeldung/

Was ist ein Assistenz-Bogen?

Mit der Anmelde-Bestätigung bekommen Sie einen Assistenz-Bogen.
Bitte füllen Sie den Assistenz-Bogen vollständig aus.
Der Bogen hilft den Assistenzkräften Sie zu betreuen.
Wenn wir keinen Bogen von Ihnen haben,
können Sie nicht an unserer Reise teilnehmen.
Der Assistenz-Bogen für Erwachsene ist 3 Jahre gültig.
Sie müssen ihn dann nur pro Jahr bestätigen.

Für die Bestätigung erhalten Sie ein Formular von uns.
Der Assistenz-Bogen für Kinder und Jugendliche ist 1 Jahr gültig.

Wann brauche ich eine Einzel-Assistenz?

Wir bieten auch eine Einzel-Assistenz am Tag an.
Eine Einzel-Assistenz kostet 70 Euro zusätzlich am Tag.
Die Einzel-Assistenz steht Ihnen am Tag zur Verfügung, nicht in der Nacht.
Sie sind dennoch Teil einer Gruppen-Reise.
Beispiele für eine Einzel-Assistenz können sein:

  • Wenn Sie bei Hygiene und Pflege viel Assistenz brauchen.
  • Wenn Sie stetig Unterstützung bei der Inkontinenz-Versorgung benötigen.
  • Wenn Sie als Roll-Stuhl-Fahrer oder Fahrerin immer Schiebe-Hilfe brauchen.
  • Wenn Sie eine besonders intensive Aufsicht brauchen.
  • Wenn Sie Epilepsie haben und dauerhaft betreut werden müssen.
  • Wenn Sie Ihre Grundbedürfnisse nicht mitteilen können.
  • Wenn Sie nicht sehen können und zusätzlich sehr viel Unterstützung brauchen.
  • Wenn Sie auf unserem Kategorien Formular zweimal „C“ ankreuzen.
  • Wenn Sie auf unserem Kategorien Formular einmal „D“ ankreuzen.

Wenn Sie unsicher sind,
ob Sie eine Einzel-Assistenz brauchen, rufen Sie uns gerne an!
Wir entscheiden dann gemeinsam,
ob Sie eine Einzel-Assistenz brauchen. 

Was ist eine Nacht-Wache?

Falls Sie eine Nacht-Wache brauchen, achten Sie auf dieses Symbol:

Nachtwachen-Symbol
Nachtwachen-Symbol

Auf manchen Reisen bieten wir eine Nacht-Wache an.
Nicht alle Reisen haben eine Nacht-Wache!
Wenn es keine Nacht-Wache gibt, ist kein Assistent oder Assistentin wach.
Nacht-Wachen sind in der Nacht wach.
Nacht-Wachen schlafen am Tag.
Nacht-Wachen unterstützen Sie in der Nacht.
Zum Beispiel bei diesen Dingen:

  • Nächtliche Toilettengänge
  • Vergabe von Nacht-Medikation
  • Wechsel von Inkontinenz-Material
  • Unterstützung bei epileptischen Anfällen
  • in der Nacht ist keine Einzel-Assistenz möglich

Welchen Betreuungs-Schlüssel bekomme ich angeboten?

In unserem Reise-Katalog finden Sie verschiedene Symbole.
Symbole ist ein anderes Wort für Zeichen.
Die Symbole beschreiben die Eigenschaften einer Reise.

1:1
1:2
1:3
1:4
1:1

Das Symbol zeigt den Betreuungs-Schlüssel an.
Die erste Zahl zeigt die Anzahl der Assistentz an.
Die zweite Zahl zeigt die Anzahl der Gäste an.
Beispiel: Ein Assistent betreut bei einem 1:1 Schlüssel einen Gast.

1:2

Das Symbol zeigt den Betreuungs-Schlüssel an.
Die erste Zahl zeigt die Anzahl der Assistenz an.
Die zweite Zahl zeigt die Anzahl der Gäste an.
Beispiel: Ein Assistent betreut bei einem 1:2 Schlüssel zwei Gäste

1:3

Das Symbol zeigt den Betreuungs-Schlüssel an.
Die erste Zahl zeigt die Anzahl der Assistenz an.
Die zweite Zahl zeigt die Anzahl der Gäste an.
Beispiel: Ein Assistent betreut bei einem 1:3 Schlüssel drei Gäste.

1:4

Das Symbol zeigt den Betreuungs-Schlüssel an.
Die erste Zahl zeigt die Anzahl der Assistenz an.
Die zweite Zahl zeigt die Anzahl der Gäste an.
Beispiel: Ein Assistent betreut bei einem 1:4 Schlüssel vier Gäste.

Bekomme ich finanzielle Unterstützung für die Reise?

Wie stellt sich der Preis der Reise zusammen?

Unsere Reise-Preise setzen sich aus zwei Teilen zusammen.
Teil 1: Unterkunft und Verpflegung
Teil 2: Betreuungs-Kosten

Der Gesamt-Preis ist der Preis, wenn man beide Teile zusammenrechnet.
Wenn Sie ein Einzel-Zimmer oder eine Einzel-Assistenz buchen,
wird der Gesamt-Preis höher.
Der Gesamt-Preis steht dann auf der Rechnung.
Sie müssen immer den Gesamt-Preis zahlen.

Reisepreis
Reisepreis

Die Finanzierung

Die Preise für Unterkünfte, Verpflegung und Flüge sind gestiegen.
Deshalb mussten auch wir unsere Preise erhöhen.

Wir möchten Ihnen dennoch eine Reise ermöglichen.
Sie können für die Reise Geld von der Pflege-Kasse zurückbekommen.

Die verschiedenen Pflegegelder
Sie können für die Reise Geld von der Pflegekasse zurückbekommen.
Wichtig: Wir rechnen nicht mit der Pflegekasse ab.
Sie müssen die Beantragung des Geldes selbst machen.
Gerne unterstützen wir Sie dabei.


Verhinderungspflege nach §39 SGB XI
Sie haben Anspruch auf die Verhinderungs-Pflege wenn:
✅ Sie mindestens einen Pflegegrad 2 haben.
✅ Sie überwiegend/regelmäßig im häuslichen Umfeld gepflegt werden.
Der maximale Betrag ist 1.685 Euro pro Jahr.
Sie können das Geld auf Teil 2 „Betreuungs-Kosten“ anwenden.

Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI
Sie haben Anspruch auf die Kurzzeit-Pflege wenn:
✅ Sie mindestens einen Pflegegrad 2 haben.
Der maximale Betrag ist 1.854 Euro pro Jahr.
Sie können das Geld auf Teil 2 „Betreuungs-Kosten“ anwenden.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI
Sie haben Anspruch auf die Betreuungs- und Entlastungsleistungen wenn (Beispiele):
✅ Sie mindestens Pflegegrad 1 haben.
✅ Das Entlastungsgeld zur Entlastung eines Angehörigen oder zur
Förderung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen eingesetzt wird.
Der maximale Betrag ist 131 Euro pro Monat.
Der maximale Betrag ist 1.572 Euro pro Jahr.
Sie können das Geld auf Teil 1 „Reise-Kosten“ anwenden.
Eine ausführlche Erklärung, welche Leistungen für welchen Pflegegrad
zu Verfügung stehen, finden Sie hier:
https://www.youtube.com/playlist?list=PLVoi0zUwwBe2dfFXT1wWS9kyo6dLirsFV

Gemeinsamer Jahresbetrag (seit Juli 2025)
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Die wichtigsten Änderungen seit Juli 2025:

  • eine Vorpflegezeit im häuslichen Umfeld entfällt
  • Anspruch der Verhinderungpflege wurde auf 8 Wochen pro Kalenderjahr erweitert
  • ungenutztes Geld der Kuzrzzeitpflege ist voll nutzbar für die Verhinderungspflege
  • Bei Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für bis zu 8 Wochen bis zur Hälfte des gewohnten Satzes weitergezahlt
  • erleichterte Antragsstellung
  • gemeinsamer Betrag kann flexibel für beide Leistungen verwendet werden
Es ergibt sich ein gemeinsamer Jahresbetrag:
✅ 1.685 Euro aus der Verhinderungpflege
✅ 1.854 Euro aus der Kurzzeitpflege
Der maximale Betrag ist 3.539 Euro pro Jahr.
Sie können das Geld auf Teil 2 „Betreuungs-Kosten“ anwenden.
Wichtig: Beide Unterstützungsleistungen werden dennoch einzeln beantragt.
Weitere Informationen zur Pflegereform 2025 finden Sie hier:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege.html

Bin ich bei einer Reise mit "Schöne Zeiten" versichert?

Sie sind auf unseren Reisen versichert.
Diese Versicherungen bekommen Sie:

  • Haftpflicht-Versicherung
  • Unfall-Versicherung
  • im Ausland: Kranken- und Notfall-Versicherung
  • Reise-Preis-Sicherungsschein

Zwei weitere Versicherungen nennen sich:
Reise-Rück-Tritts-Versicherung und Reise-Abbruch-Versicherung.

Diese Versicherungen sind sehr wichtig.
Wir empfehlen Ihnen diese Versicherungen abzuschließen.
Die Versicherung hilft Ihnen, wenn:

  • Sie krank sind und nicht mitfahren können.
  • Sie die Reise abbrechen müssen.

Bitte schließen Sie diese Versicherung selbst ab!

Diese Versicherungen sind sehr wichtig.
Wir empfehlen Ihnen diese Versicherungen abzuschließen.

Ich möchte meine Reise stornieren – Was muss ich tun?

  • Bitte schicken Sie uns eine schriftliche Stornierung per E-Mail oder per Post.
  • Bitte geben Sie Ihren Namen und die Reise-Nummer an.

Wir schicken Ihnen dann eine Stornierungs-Bestätigung.
Es werden vielleicht Stornierungs-Kosten anfallen.
Diese finden Sie in unseren AGB.

Wenn Sie eine Reise-Rücktritts-Versicherung abgeschlossen haben und Sie z.B. erkrankt sind, müssen Sie vielleicht keine Stornierungs-Kosten zahlen.
Dies hängt von Ihrer Reise-Rücktritts-Versicherung ab.
Wir empfehlen Ihnen immer eine Reise-Rücktritts-Versicherung abzuschließen.

Haben alle Reisen eine Nachtwache?

Nicht alle Reisen haben eine Nacht-Wache!

Falls Sie eine Nacht-Wache brauchen, achten Sie auf dieses Symbol:

Nachtwachen-Symbol
Nachtwachen-Symbol

Auf manchen Reisen bieten wir eine Nacht-Wache an.
Nicht alle Reisen haben eine Nacht-Wache!
Wenn es keine Nacht-Wache gibt, ist kein Assistent oder Assistentin wach.
Nacht-Wachen sind in der Nacht wach.
Nacht-Wachen schlafen am Tag.
Nacht-Wachen unterstützen Sie in der Nacht.
Zum Beispiel bei diesen Dingen:

  • Nächtliche Toilettengänge
  • Vergabe von Nacht-Medikation
  • Wechsel von Inkontinenz-Material
  • Unterstützung bei epileptischen Anfällen
  • in der Nacht ist keine Einzel-Assistenz möglich


Wo treffe ich meine Reisegruppe? Werde ich abgeholt? 

Treffpunkte
Wir treffen uns gemeinsam am vereinbarten Ort.
Dieser wird Ihnen 4 bis 6 Wochen vor der Reise mitgeteilt.
Von diesem Treffpunkt aus reisen wir gemeinsam zum Urlaubs-Ort.
Wir können Sie leider nicht zu Hause abholen.

Bus-Reisen
Flug- oder Schiff-Reisen
Selbstanreise
Bus-Reisen

Der erste Treffpunkt für Bus-Reisen ist immer:
Lebenshilfe Bildung NRW Landes-Geschäftststelle,
Abtstr. 21 50354 Hürth

Als weitere zweite Zusteige-Möglichkeit haben wir diese Treffpunkte:
1. Rastplatz Bottrop
2. Rastplatz Mönchengladbach
3. Rastplatz Dortmund Lichtendorf
4. Rastplatz Hünxe
5. Rastplatz Dorsten

Die Treffpunkte liegen entlang der geplanten Reise-Route zum Urlaubs-Ort.

Die weitere Zusteige-Möglichkeit wird Ihnen mitgeteilt.
Sie können zwischen Hürth und einem weiteren Zusteige-Ort wählen.

Wichtig: Sie können nicht zwischen allen Treffpunkten wählen.

Bitte beachten Sie:
Die Rastplätze sind begrenzt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.
Änderungen der Treffpunkte könnten kurzfristig notwendig sein.

Flug- oder Schiff-Reisen

Mögliche Treffpunkte für Flug-Reisen und Kreuzfahrten sind:

  1. Flughafen Köln/Bonn
  2. Flughafen Düsseldorf
Unsere Flug-Reisen und Kreuzfahrten starten von Köln oder Düsseldorf.
Der Flughafen wird Ihnen 4 bis 6 Wochen vor der Reise mitgeteilt.
Die Flughäfen können sich auch danach noch ändern.
Darauf haben wir leider keinen Einfluss.
Das entscheidet die Flug-Gesellschaft.
Wenn der Zusteige-Ort für Sie besonders wichtig ist,
rufen Sie uns gerne an!

Selbstanreise

Wir treffen uns gemeinsam am Urlaubs-Ort.
Die genaue Adresse finden Sie im Programm 
und wird Ihnen 4 bis 6 Wochen vor der Reise
noch einmal mitgeteilt.

Wichtig: Wir können Sie leider nicht zu Hause abholen.

Muss ich Pflegeartikel und Kleidung bei Inkontinenz mitbringen?

Bitte bringen Sie folgende Dinge unbedingt selbst mit:

  • mehr als ausreichend Inkontinenz-Material
    Beispiele: Sitz-Unterlagen, Schutz-Hosen, Bett-Schutz
  • mehr als ausreichend Wechsel-Wäsche
  • Urinflasche (wenn Sie es nutzen)
Die Erfahrung zeigt:
Der Bedarf auf einer Reise
ist meistens höher, als zu Hause.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Etwas hat mir auf der Reise nicht gefallen, was kann ich tun?

Es hat Ihnen bei uns nicht gefallen?
Oder Sie haben Verbesserungs-Wünsche?
Schreiben Sie uns eine E-Mail.
Oder Sie rufen uns an.

beschwerde@lebenshilfe-nrw.de

Sie haben Angst sich direkt an die Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH zu wenden?
Sie können sich auch überbubl ( bundesweite unabhängige Beschwerdestelle der Lebenshilfe) beschweren. 

LVG & AFS Nds. e.V
Stich-Wort: Bubl
Fenskeweg 2
30165 Hannover

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