Die Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH bietet viele Reisen für Menschen mit Behinderung an. Alle Reisen finden Sie in unserem Schöne Zeiten Programm. Sie können sich direkt online anmelden oder auf ursprünglichem Weg per Anmeldebogen und Versand per E-Mail oder Post. Sie können sich Ihren bequemsten Weg einfach aussuchen.
Hier geht es zur Anmeldung (Sie haben zwei Möglichkeiten):
ODER
Häufig gestellte Fragen rund um die Anmeldung:
Ihre Anmeldung sollte bis zum 11. Januar 2026 bei uns sein.
Erst ab dem 19. Januar 2025 bekommen Sie eine Anmelde-Bestätigung.
Sie können sich auch noch nach dem 11. Januar anmelden.
Es gibt dann allerdings wahrscheinlich weniger Plätze.
Auf den Anmelde-Unterlagen ist ein Stift abgebildet.
Das bedeutet: Bitte ausfüllen.
Die Anmelde-Unterlagen finden Sie auf den Seiten 86-88 (Kinder- und Jugendreisen) und auf den Seiten 92-94 (Erwachsenen-Reisen)
Die Online-Anmeldung finden Sie unter:
https://bildung.lebenshilfe-nrw.de/reisen/anmeldung/
Mit der Anmelde-Bestätigung bekommen Sie einen Assistenz-Bogen.
Bitte füllen Sie den Assistenz-Bogen vollständig aus.
Der Bogen hilft den Assistenzkräften Sie zu betreuen.
Wenn wir keinen Bogen von Ihnen haben,
können Sie nicht an unserer Reise teilnehmen.
Der Assistenz-Bogen für Erwachsene ist 3 Jahre gültig.
Sie müssen ihn dann nur pro Jahr bestätigen.
Für die Bestätigung erhalten Sie ein Formular von uns.
Der Assistenz-Bogen für Kinder und Jugendliche ist 1 Jahr gültig.
Wir bieten auch eine Einzel-Assistenz am Tag an.
Eine Einzel-Assistenz kostet 70 Euro zusätzlich am Tag.
Die Einzel-Assistenz steht Ihnen am Tag zur Verfügung, nicht in der Nacht.
Sie sind dennoch Teil einer Gruppen-Reise.
Beispiele für eine Einzel-Assistenz können sein:
Wenn Sie unsicher sind,
ob Sie eine Einzel-Assistenz brauchen, rufen Sie uns gerne an!
Wir entscheiden dann gemeinsam,
ob Sie eine Einzel-Assistenz brauchen.
Falls Sie eine Nacht-Wache brauchen, achten Sie auf dieses Symbol:

Auf manchen Reisen bieten wir eine Nacht-Wache an.
Nicht alle Reisen haben eine Nacht-Wache!
Wenn es keine Nacht-Wache gibt, ist kein Assistent oder Assistentin wach.
Nacht-Wachen sind in der Nacht wach.
Nacht-Wachen schlafen am Tag.
Nacht-Wachen unterstützen Sie in der Nacht.
Zum Beispiel bei diesen Dingen:
In unserem Reise-Katalog finden Sie verschiedene Symbole.
Symbole ist ein anderes Wort für Zeichen.
Die Symbole beschreiben die Eigenschaften einer Reise.
Das Symbol zeigt den Betreuungs-Schlüssel an.
Die erste Zahl zeigt die Anzahl der Assistentz an.
Die zweite Zahl zeigt die Anzahl der Gäste an.
Beispiel: Ein Assistent betreut bei einem 1:1 Schlüssel einen Gast.
Das Symbol zeigt den Betreuungs-Schlüssel an.
Die erste Zahl zeigt die Anzahl der Assistenz an.
Die zweite Zahl zeigt die Anzahl der Gäste an.
Beispiel: Ein Assistent betreut bei einem 1:2 Schlüssel zwei Gäste
Das Symbol zeigt den Betreuungs-Schlüssel an.
Die erste Zahl zeigt die Anzahl der Assistenz an.
Die zweite Zahl zeigt die Anzahl der Gäste an.
Beispiel: Ein Assistent betreut bei einem 1:3 Schlüssel drei Gäste.
Das Symbol zeigt den Betreuungs-Schlüssel an.
Die erste Zahl zeigt die Anzahl der Assistenz an.
Die zweite Zahl zeigt die Anzahl der Gäste an.
Beispiel: Ein Assistent betreut bei einem 1:4 Schlüssel vier Gäste.
Unsere Reise-Preise setzen sich aus zwei Teilen zusammen.
Teil 1: Unterkunft und Verpflegung
Teil 2: Betreuungs-Kosten
Der Gesamt-Preis ist der Preis, wenn man beide Teile zusammenrechnet.
Wenn Sie ein Einzel-Zimmer oder eine Einzel-Assistenz buchen,
wird der Gesamt-Preis höher.
Der Gesamt-Preis steht dann auf der Rechnung.
Sie müssen immer den Gesamt-Preis zahlen.
Die Preise für Unterkünfte, Verpflegung und Flüge sind gestiegen.
Deshalb mussten auch wir unsere Preise erhöhen.
Wir möchten Ihnen dennoch eine Reise ermöglichen.
Sie können für die Reise Geld von der Pflege-Kasse zurückbekommen.
Die verschiedenen Pflegegelder
Sie können für die Reise Geld von der Pflegekasse zurückbekommen.
Wichtig: Wir rechnen nicht mit der Pflegekasse ab.
Sie müssen die Beantragung des Geldes selbst machen.
Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Verhinderungspflege nach §39 SGB XI
Sie haben Anspruch auf die Verhinderungs-Pflege wenn:
✅ Sie mindestens einen Pflegegrad 2 haben.
✅ Sie überwiegend/regelmäßig im häuslichen Umfeld gepflegt werden.
Der maximale Betrag ist 1.685 Euro pro Jahr.
Sie können das Geld auf Teil 2 „Betreuungs-Kosten“ anwenden.
Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI
Sie haben Anspruch auf die Kurzzeit-Pflege wenn:
✅ Sie mindestens einen Pflegegrad 2 haben.
Der maximale Betrag ist 1.854 Euro pro Jahr.
Sie können das Geld auf Teil 2 „Betreuungs-Kosten“ anwenden.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI
Sie haben Anspruch auf die Betreuungs- und Entlastungsleistungen wenn (Beispiele):
✅ Sie mindestens Pflegegrad 1 haben.
✅ Das Entlastungsgeld zur Entlastung eines Angehörigen oder zur
Förderung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen eingesetzt wird.
Der maximale Betrag ist 131 Euro pro Monat.
Der maximale Betrag ist 1.572 Euro pro Jahr.
Sie können das Geld auf Teil 1 „Reise-Kosten“ anwenden.
Eine ausführlche Erklärung, welche Leistungen für welchen Pflegegrad
zu Verfügung stehen, finden Sie hier:
https://www.youtube.com/playlist?list=PLVoi0zUwwBe2dfFXT1wWS9kyo6dLirsFV
Gemeinsamer Jahresbetrag (seit Juli 2025)
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Die wichtigsten Änderungen seit Juli 2025:
Es ergibt sich ein gemeinsamer Jahresbetrag:
✅ 1.685 Euro aus der Verhinderungpflege
✅ 1.854 Euro aus der Kurzzeitpflege
Der maximale Betrag ist 3.539 Euro pro Jahr.
Sie können das Geld auf Teil 2 „Betreuungs-Kosten“ anwenden.
Wichtig: Beide Unterstützungsleistungen werden dennoch einzeln beantragt.
Weitere Informationen zur Pflegereform 2025 finden Sie hier:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege.html
Sie sind auf unseren Reisen versichert.
Diese Versicherungen bekommen Sie:
Zwei weitere Versicherungen nennen sich:
Reise-Rück-Tritts-Versicherung und Reise-Abbruch-Versicherung.
Diese Versicherungen sind sehr wichtig.
Wir empfehlen Ihnen diese Versicherungen abzuschließen.
Die Versicherung hilft Ihnen, wenn:
Bitte schließen Sie diese Versicherung selbst ab!
Diese Versicherungen sind sehr wichtig.
Wir empfehlen Ihnen diese Versicherungen abzuschließen.
Wir schicken
Ihnen dann eine Stornierungs-Bestätigung.
Es werden vielleicht Stornierungs-Kosten anfallen.
Diese finden Sie in unseren AGB.
Wenn Sie eine Reise-Rücktritts-Versicherung abgeschlossen haben und Sie z.B.
erkrankt sind, müssen Sie vielleicht keine Stornierungs-Kosten zahlen.
Dies hängt von Ihrer Reise-Rücktritts-Versicherung ab.
Wir empfehlen Ihnen immer eine Reise-Rücktritts-Versicherung abzuschließen.
Nicht alle Reisen haben eine Nacht-Wache!
Falls Sie eine Nacht-Wache brauchen, achten Sie auf dieses Symbol:

Auf manchen Reisen bieten wir eine Nacht-Wache an.
Nicht alle Reisen haben eine Nacht-Wache!
Wenn es keine Nacht-Wache gibt, ist kein Assistent oder Assistentin wach.
Nacht-Wachen sind in der Nacht wach.
Nacht-Wachen schlafen am Tag.
Nacht-Wachen unterstützen Sie in der Nacht.
Zum Beispiel bei diesen Dingen:
Treffpunkte
Wir treffen uns gemeinsam am vereinbarten Ort.
Dieser wird Ihnen 4 bis 6 Wochen vor der Reise mitgeteilt.
Von diesem Treffpunkt aus reisen wir gemeinsam zum Urlaubs-Ort.
Wir können Sie leider nicht zu Hause abholen.
Der erste Treffpunkt für Bus-Reisen ist immer:
Lebenshilfe Bildung NRW Landes-Geschäftststelle,
Abtstr. 21 50354 Hürth
Als weitere zweite Zusteige-Möglichkeit haben wir diese Treffpunkte:
1. Rastplatz Bottrop
2. Rastplatz Mönchengladbach
3. Rastplatz Dortmund Lichtendorf
4. Rastplatz Hünxe
5. Rastplatz Dorsten
Die Treffpunkte liegen entlang der geplanten Reise-Route zum Urlaubs-Ort.
Die weitere Zusteige-Möglichkeit wird Ihnen mitgeteilt.
Sie können zwischen Hürth und einem weiteren Zusteige-Ort wählen.
Wichtig: Sie können nicht zwischen allen Treffpunkten wählen.
Bitte beachten Sie:
Die Rastplätze sind begrenzt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.
Änderungen der Treffpunkte könnten kurzfristig notwendig sein.
Mögliche Treffpunkte für Flug-Reisen und Kreuzfahrten sind:
Unsere Flug-Reisen und Kreuzfahrten starten von Köln oder Düsseldorf.
Der Flughafen wird Ihnen 4 bis 6 Wochen vor der Reise mitgeteilt.
Die Flughäfen können sich auch danach noch ändern.
Darauf haben wir leider keinen Einfluss.
Das entscheidet die Flug-Gesellschaft.
Wenn der Zusteige-Ort für Sie besonders wichtig ist,
rufen Sie uns gerne an!
Wir treffen uns gemeinsam am Urlaubs-Ort.
Die genaue Adresse finden Sie im Programm
und wird Ihnen 4 bis 6 Wochen vor der Reise
noch einmal mitgeteilt.
Wichtig: Wir können Sie leider nicht zu Hause abholen.
Bitte bringen Sie folgende Dinge unbedingt selbst mit:
Es hat Ihnen bei uns nicht gefallen?
Oder Sie haben Verbesserungs-Wünsche?
Schreiben Sie uns eine E-Mail.
Oder Sie rufen uns an.
Sie haben Angst sich direkt an die Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH zu wenden?
Sie können sich auch überbubl ( bundesweite unabhängige Beschwerdestelle der Lebenshilfe) beschweren.