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Basisqualifikation „Unterstützung im Alltag“

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Um unsere Angebote für Basisqualifikationen für die anderen Bundesländer zu finden, klicken sie hier.

Unterstützung im Alltag
Unterstützung im Alltag
© David Maurer / Lebenshilfe

Mit der E-Learning Schulung Basisqualifikation bieten wir Ihnen eine fundierte, online basierte Methode, zur Schulung Ihrer Mitarbeiter:innen an. Ihre Mitarbeiter:innen erwerben dadurch die Basisqualifikation AnFöVO §45b (NRW) für die Vorbereitung auf die Erbringung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag.

Details zum Inhalt

Die Schulung besteht aus neun Modulen, von denen sieben als klassische E-Learning Module erstellt sind.

Unsere E-Learning Module decken folgende Themen ab:

  • Modul 1:  Der Träger - Grundsätze und historischer Hintergrund der Eingliederungshilfe
  • Modul 2: Basiswissen über Behinderungs- und Krankheitsbilder
  • Modul 3: Grundlagen Hauswirtschaft und Hygiene
  • Modul 4: Rechtliche Grundlagen
  • Modul 5: Sozialraumorientierung und Vernetzung
  • Modul 6: Unterstützungsmöglichkeiten im Alltag
  • Modul 7: Kommunikation

Das Modul 8 bildet den Rahmen für einen Erste-Hilfe-Kurs.

Alternativ können Sie auch unser Zusatzmodul "Handeln in Krisen oder Notfallsituationen" dazu buchen. Achtung, dieses Modul ersetzt keinen Erste-Hilfe-Kurs, sondern dient einer ersten Vermittlung von theoretischen Grundkenntnissen oder zur Auffrischung.

Modul 9 enthält Impulse und Anregungen für eine Face-to-Face Schulungseinheit, die Sie als Träger durchführen müssen, um zusammen mit den erbrachten Erste-Hilfe-Kursen der Teilnehmer:innen, die geforderten 40 Unterrichtseinheiten* zu erreichen.

Die Schulung muss nicht am Stück erarbeitet werden, sondern kann, so wie es ihre Zeit erlaubt, jederzeit fortgeführt werden. Die Basisqualifikation umfasst in Nordrhein Westfalen 40 Unterrichtseinheiten. Davon werden 26 Unterrichtseinheiten durch unsere E-Learning Schulung abgedeckt. Als Ergänzung muss noch ein Erste-Hilfe-Kurs nachgewiesen werden und Face-to-Face Einheiten mit dem Träger.

Umfang

Die Bearbeitungszeit kann mit durchschnittlich* 20 Stunden angesetzt werden.

Zielgruppe

Diese Schulung richtet sich an Dienstleistungsunternehmen und Träger, die Entlastungsleistungen zur Unterstützung im Alltag (nach § 45b), anbieten.

Preis

117,60 € inkl. MwST, je Schulung. Staffelpreise auf Anfrage möglich.

Teilnahme Voraussetzung

Einzige Voraussetzungen, für die Teilnahme an unseren Schulungen, ist eine individuelle E-Mail-Adresse für die Übermittlung der Zugangsdaten und ein internetfähiges Endgerät.

Weitere Informationen

Was sind anerkannte Unterstützungsangebote?

Angebote zur Unterstützung im Alltag, auch als Entlastungs- und Betreuungsangebote bekannt, wurden vom Gesetzgeber mit Inkrafttreten des Ersten Pflegestärkungsgesetzes (PSG I) vom 17. Dezember 2014 eingeführt. Die Unterstützungsangebote richten sich an pflegebedürftige Personen aller Pflegegrade 1 bis 5, sowie an pflegende Angehörige, zu deren Entlastung. Dabei handelt es sich um folgende Angebotstypen:

Betreuungsangebote

In Nordrhein-Westfalen wurden die bundesgesetzlichen Regelungen durch das Inkrafttreten der Ankerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) vom 1. Januar 2017 erlassen und werden von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Demnach können Betreuungsangebote, als Gruppenbetreuung mit mindestens drei pflegebedürftigen Personen oder Einzelbetreuung mit höchstens zwei pflegebedürftigen Personen, angeboten werden.

Angebote zur Entlastung von Pflegenden

Angebote zur Entlastung von pflegenden Angehörigen beinhalten, neben der Unterstützung im Pflegealltag und der Bewältigung der Pflegeverantwortung, die Begleitung und Beratung zur Selbsthilfe sowie die Inanspruchnahme weiterer Hilfeangebote.

Angebote zur Entlastung von pflegebedürftigen Personen

Angebote zur Entlastung von pflegebedürftigen Personen können sich auf die hauswirtschaftliche Unterstützung oder auf individuelle Hilfe ausrichten, um anerkennungsfähig zu sein. Hauswirtschaftliche Unterstützung meint Leistungen, die es der pflegebedürftigen Person ermöglicht, so lange wie möglich, in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben. Die individuelle Hilfe stärkt und festigt vorhandene Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person (unter anderem ihre Kommunikationsfähigkeit, ihre Fähigkeit zur Wahrnehmung individueller Bedürfnisse sowie die Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben). Nicht dazu zählen Dienstleistungen, die keinen Bezug zur täglichen Versorgung haben, zum Beispiel, die Instandhaltung von Gebäuden und Außenanlagen.

Welche Voraussetzungen müssen Anbieter:innen ­gesetzlich erfüllen?

Die Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) ist die Ver­ordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-­Westfalen. Sie regelt die Anerkennung von Unterstützungs­angeboten sowie die Förderung der Weiterentwicklung von Versorgungs­strukturen in Nordrhein-Westfalen und ist zum 1. Januar 2017 unbefristet in Kraft getreten.

Vorschau

Klicken Sie bitte hier, wenn Sie sich eine kurze Vorschau der Schulung ansehen möchten.

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