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Mit der E-Learning Schulung Basisqualifikation bieten wir Ihnen eine fundierte, online basierte Methode, zur Schulung Ihrer Mitarbeiter:innen an. Ihre Mitarbeiter:innen erwerben dadurch die Basisqualifikation AnFöVO §45b (NRW) für die Vorbereitung auf die Erbringung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag.
Die Schulung besteht aus neun Modulen, von denen sieben als klassische E-Learning Module erstellt sind.
Das Modul 8 bildet den Rahmen für das Modul Handeln in Krisen- und Notfallsituationen, welches über unsere Plattform dazugebucht werden kann. Alternativ kann selbstständig ein Erste-Hilfe-Kurs absolviert werden.
Modul 9 enthält Impulse und Anregungen für eine Face-to-Face Schulungseinheit, die Sie als Träger durchführen müssen, um zusammen mit den erbrachten Modul 8 oder eines Erste-Hilfe-Kurses der Teilnehmer:innen, die geforderten 40 Unterrichtseinheiten* zu erreichen.
Folgende Inhalte sind für Modul 9 relevant:
Das Modul 9 muss zwingend von einer Fachkraft durchgeführt und bescheinigt werden. Die Bescheinigung hierfür muss eigenständig erstellt werden und wird nicht über unsere Plattform zur Verfügung gestellt. Welche Personen als Fachkraft gelten, finden Sie im § 1 WTG DVO Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes (Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung - WTG DVO). (SGV § 1 (Fn 2) Fachkräfte | RECHT.NRW.DE)
Die Schulung muss nicht am Stück erarbeitet werden, sondern kann, so wie es ihre Zeit erlaubt, jederzeit fortgeführt werden. Die Basisqualifikation umfasst in Nordrhein Westfalen 40 Unterrichtseinheiten*. Davon werden 26 Unterrichtseinheiten* durch unsere E-Learning Schulung abgedeckt. Als Ergänzung muss noch ein Erste-Hilfe-Kurs nachgewiesen werden und Face-to-Face Einheiten mit dem Träger.
Die Bearbeitungszeit kann mit durchschnittlich* 20 Stunden angesetzt werden.
Einzige Voraussetzungen, für die Teilnahme an unseren Schulungen, ist eine individuelle E-Mail-Adresse für die Übermittlung der Zugangsdaten und ein internetfähiges Endgerät.
Was sind anerkannte Unterstützungsangebote?
Angebote zur Unterstützung im Alltag, auch als Entlastungs- und Betreuungsangebote bekannt, wurden vom Gesetzgeber mit Inkrafttreten des Ersten Pflegestärkungsgesetzes (PSG I) vom 17. Dezember 2014 eingeführt. Die Unterstützungsangebote richten sich an pflegebedürftige Personen aller Pflegegrade 1 bis 5, sowie an pflegende Angehörige, zu deren Entlastung. Dabei handelt es sich um folgende Angebotstypen:
Betreuungsangebote
In Nordrhein-Westfalen wurden die bundesgesetzlichen Regelungen durch das Inkrafttreten der Ankerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) vom 1. Januar 2017 erlassen und werden von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Demnach können Betreuungsangebote, als Gruppenbetreuung mit mindestens drei pflegebedürftigen Personen oder Einzelbetreuung mit höchstens zwei pflegebedürftigen Personen, angeboten werden.
Angebote zur Entlastung von Pflegenden
Angebote zur Entlastung von pflegenden Angehörigen beinhalten, neben der Unterstützung im Pflegealltag und der Bewältigung der Pflegeverantwortung, die Begleitung und Beratung zur Selbsthilfe sowie die Inanspruchnahme weiterer Hilfeangebote.
Angebote zur Entlastung von pflegebedürftigen Personen
Angebote zur Entlastung von pflegebedürftigen Personen können sich auf die hauswirtschaftliche Unterstützung oder auf individuelle Hilfe ausrichten, um anerkennungsfähig zu sein. Hauswirtschaftliche Unterstützung meint Leistungen, die es der pflegebedürftigen Person ermöglicht, so lange wie möglich, in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben. Die individuelle Hilfe stärkt und festigt vorhandene Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person (unter anderem ihre Kommunikationsfähigkeit, ihre Fähigkeit zur Wahrnehmung individueller Bedürfnisse sowie die Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben). Nicht dazu zählen Dienstleistungen, die keinen Bezug zur täglichen Versorgung haben, zum Beispiel, die Instandhaltung von Gebäuden und Außenanlagen.
Welche Voraussetzungen müssen Anbieter:innen gesetzlich erfüllen?
Die Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) ist die Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen. Sie regelt die Anerkennung von Unterstützungsangeboten sowie die Förderung der Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen in Nordrhein-Westfalen und ist zum 1. Januar 2017 unbefristet in Kraft getreten.
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