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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Da Diskriminierung am Arbeitsplatz leider immer noch häufig vorkommt, hat der Gesetzgeber, zum Schutz von Arbeitnehmer:innen, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erlassen, welches am 18. August 2006 in Kraft getreten ist.

Erstmalig entstand dadurch ein Gesetz, was die Arbeitnehmer:innen vor einer Diskriminierung aus diversen Gründen schützen soll. In dieser Schulung erfahren Sie, welche Rechte sich für Sie daraus ergeben und was das AGG genau schützt.

Details zum Inhalt

Bei der Bearbeitung werden Sie Ihre Computermaus bzw. Touchpad kreativ zum Einsatz bringen

Gesetzliche Grundlagen

  • AGG § 1 - Ziel des Gesetzes
  • Was versteht das AGG unter Benachteiligung?
  • Was versteht das AGG unter Belästigung?
  • Was versteht das AGG unter Benachteiligung?
  • Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung (§6 – 10)
  • Zulässige unterschiedliche Behandlungen

Pflichten des Arbeitgebers

  • Gefahrenpotential Stellenausschreibung
  • Benachteiligung auf Grund des Geschlechts


Umfang

Die Bearbeitungszeit kann mit durchschnittlich* 45 Minuten angesetzt werden.

Zielgruppe

Diese Schulung richtet sich an alle fachlich Interessierten, sowie an Fachkräfte der Eingliederungshilfe.

Preis

24,60 € inkl. MwST, je Schulung. Staffelpreise auf Anfrage möglich.

Teilnahme Voraussetzung

Einzige Voraussetzungen, für die Teilnahme an unseren Schulungen, ist eine individuelle E-Mail-Adresse für die Übermittlung der Zugangsdaten und ein internetfähiges Endgerät.

Vorschau

Klicken Sie bitte hier, wenn Sie sich eine kurze Vorschau der Schulung ansehen möchten.

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